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Resturlaub vor Mutterschutz nehmen oder für nach Elternzeit aufheben?

Resturlaub vor Mutterschutz nehmen oder für nach Elternzeit aufheben?

sunvinca

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Hallo ihr Lieben, ich habe mal eine Frage an all die werdenden Muttis, die (noch) arbeiten. Wie macht ihr das mit eurem Urlaubsanspruch für dieses Jahr? Nehmt ihr euren Urlaub komplett vor dem Mutterschutz oder hebt ihr euch ein paar Tage für nach der Elternzeit auf? Ich bin hin- und hergerissen, weil ich glaube, dass es sicherlich ganz gut ist, ein größeres Polster nach der Elternzeit zu haben, allerdings möchte ich erstmal in Elternteilzeit arbeiten und ich hab Angst, dass mein AG es nicht auf die Kette kriegt, dass er mir diesen Urlaub ja dann in Vollzeit vergüten muss. (hier nochmal einen herzlichen Dank an die Forumsteilnehmerin, die mich über die "Tirol-Entscheidung" aufgeklärt hat). Allerdings hat es sicherlich auch Vorteile, die arbeitsfreie Zeit vor der Geburt zu verlängern. Ich würde gerne so schnell wie möglich eine Entscheidung für mich treffen, weil bei uns eben auch Projektpläne von mir abhängen und ich das nur fair fände zu sagen, dass ich statt Anfang Juni, Mitte Mai weg bin. Also freue ich mich darüber, wenn ihr eure Überlegungen mit mir teilt. LG sunvinca


mellomania

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Antwort auf Beitrag von sunvinca

das problem ist, dass der AG gehehmigen muss, dass du den urlaub vor der EZ nimmst. ich würde ihn aufheben. das geht so schnell dass du danach urlaub gut brauchen kannst, und wenn es mal nur ein tag für dich ist. der urlaub verfällt ja erst ende des folgejahres nach der rückkehr aus der ez. in tz in ez bekommst du für die tz ja neuen urlaub. den vollzeit urlaub in der tz nehmen wird schwierig, da du die tage dann voll bezahlt wirst. oder der AG da mitmacht weiß ich nicht, da du ja schieben kannst.


sunvinca

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Das mit der Genehmigung ist glücklicherweise nicht das Problem. Das machen sie. Sag mal, darüber hab ich vorher gar nicht nachgedacht. Zählt Elternteilzeit dann als Elternzeit? Konkret: Wenn ich im ET im Juli 22 hab, Mutterschutz geht bis Sept.22 Im Anschluss nehme ich bis Elternzeit in der ich nicht arbeite bis Aug. 23, arbeite in Elternteilzeit bis Aug 24. Verfällt der nicht genommene Resturlaub aus Vollzeit dann Ende 24 oder 25?


mellomania

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Antwort auf Beitrag von sunvinca

Ende 25. Wenn du 24 elternzeit und tz beendest


puparella

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Antwort auf Beitrag von sunvinca

Ich habe nach meiner ersten Schwangerschaft den Urlaub nach der Elternzeit genommen. Ich hatte noch gut für über einen Monat Urlaub, der dann in Vollzeit vergütet wurde. In dieser Zeit konnte ich ganz entspannt die Eingewöhnung in die Kita machen. Danach bin ich dann in Teilzeit zurück ins Berufsleben. Werde das mit dem Urlaub auch nach meiner zweiten Schwangerschaft so handhaben. Für mich hat es so problemlos geklappt und ich kann es sehr empfehlen.


MaJuni

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Antwort auf Beitrag von sunvinca

Ich konnte in meiner letzten Schwangerschaft den geplanten Urlaub nicht mehr antreten, wegen Krankschreibung vorm Mutterschutz und hatte somit noch Tage aus Vollzeit übrig als ich nach einem Jahr in Teilzeit angefangen habe. Während der Teilzeit habe ich nur den da erworbenen Urlaub verbraucht, der aus Vollzeit blieb stehen. Wollte das nicht "verschwenden". Jetzt möchte ich meinen ganzen Urlaub vorm Mutterschutz nehmen, was auch okay wäre seitens AG, allerdings nimmt der die Urlaubstage aus der Vollzeit 1:1 für die Teilzeit.. Das kommt mir nicht ganz fair vor, finde aber nichts stichhaltiges im Netzt dazu :/ Also ich würde, wenn man danach Teilzeit arbeiten möchten die Urlaub aus Vollzeit auch noch vorher nehmen um nicht vor dem Problem zu stehen.


sunvinca

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Antwort auf Beitrag von sunvinca

Super, vielen Dank euch allen.