Elternforum Schwanger - wer noch?

Resturlaub vor dem Mutterschutz?

Resturlaub vor dem Mutterschutz?

Mitglied inaktiv

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Ich hab mal eine frage wie das bei euch war...muss dazu sagen wie einige von euch gelesen haben das mein Chef mir wie küdigung geschrieben hat aufgrund Krankenschein .aber wenn alles gut geht wie ist das mit dem resturlaub?kann ich den vor dem Mutterschutz nehmen oder mir ihn auch auszahlen lassen?hab noch 3 Wochen über dann .danach gehe ich auch erstmal 2-3 Jahre in elternzeit.glg


Mitglied inaktiv

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Also ich hab meinen Resturlaub ( waren damals 8 Tage) vor dem Muschu bekommen.Wurde damals dann so im Dienstplan eingetragen nach Rücksprache mit dem AG. Hatte dann bis zum Urlaub BV und dann Urlaub und dann Muschu.


keinnamemehrfrei

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da wurdest du ja gepflegt über den Tisch gezogen. im bv bleibt einem aller urlaubsanspruch erhalten. die acht Tage hätten dir nach dem mutterschutz bzw der elternzeit zugestanden (wenn das bv bis zum mutterschutzbeginn ausgestellt worden wäre). ich hoffe so veräppelt dich diesmal keiner!


keinnamemehrfrei

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unabhängig ob die Kündigung wirksam wird oder nicht steht dir der Urlaub zu. nicht unbedingt vor dem mutterschutz aber die meisten Firmen haben da großes Interesse dran den nicht bis hinter die elternzeit zu schieben. pauschal auszahlen muss dein Chef ihn dir nicht aber vielleicht passt ihm das gut in den Kram. musst du fragen. ich habe noch resturlaub aus 2011 weil ich in der 25.ssw ins BV gehen musste bis zum Ende der Schwangerschaft. Bin jetzt noch in der ersten elternzeit, bald dann in der zweiten und der Urlaub bleibt erhalten, durch den neuen mutterschutz kommt noch welcher hinzu. ich werde zu 90% nicht mehr dort arbeiten nach der zweiten elternzeit, man muss schauen was dann mit dem Urlaub passiert. entweder kündige ichdann um die Tage später, d.h. ich habe nach der elternzeit den Urlaub und danach gilt erst die Kündigung oder ich bekomme den Urlaub ausgezahlt.


Kicherl

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Mutterschutzgesetz: § 17 Erholungsurlaub Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungs-verbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kannsie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.


Mitglied inaktiv

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Ich würde mir, wenn du es nicht eilig hast früher mit arbeiten aufzuhören, die Resturlaubstage auszahlen lassen - das geht auch und eine kleine Finanzspritze ist sicher nie verkehrt.


keinnamemehrfrei

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das geht wenn der Chef sein ok gibt aber man hat keinen Anspruch drauf.