Elternforum Schwanger - wer noch?

Resturlaub und Elternzeit

Resturlaub und Elternzeit

tirg

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vielleicht kann mir ja einer von euch weiter helfen. Ich war seit der 9ten SSW krank und anschließend im Beschäftigungsverbot. Somit habe ich für das letzte Jahr noch Resturlaubstage. Was passiert mit diesen? Verfallen diese? Kann man die einfach ohne weiteres hinten an die Elternzeit dran hängen? Muss ich da beim Arbeitgeber extra was beantragen? Ich bin irgendwie gerade völlig überfragt.


Puschi83

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Antwort auf Beitrag von tirg

Hey Tirg, ich habe auch noch 7 Tage rest urlaub vom letzten Jahr,und werde diese Tage an meine Elternzeit ran hängen, verfallen tun sie nicht, nur wenn du aus dem unternehmen ausscheidest, na ich denke du musst ende des JAhres auch dein Jahresurlaub für nächstes Jahr abgeben und da gibst du einfach die Woche mit an, oder du sagst es jetzt schon deinem Ag.....hoffe konnte helfen


alsame

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Antwort auf Beitrag von tirg

Hast du immer noch BV? Wenn ja und wenn absehbar das das BV bis zum Mutterschutz weitergeht, dann bleibt der Urlaub (Resturlaub+Urlaubsanspruch für 2011) bestehen bis du wieder nach der EZ arbeiten gehst. Allerdings musst du von deinem AG genehmigen lassen das du diesen nach EZ gleich ranhängen kannst. alsame


tirg

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Antwort auf Beitrag von tirg

Vielen Dank für eure Antworten. Mittlerweile bin ich nicht mehr im BV habe gewechselt in den Mutterschutz bin nahtlos darin übergegangen. Kann ich denn mein Anliegen, das ich den Resturlaub an meine Elternzeit dran hängen möchte, mit im Elternzeitantrag erleutern?


Puschi83

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Antwort auf Beitrag von tirg

kannst ja mit rein schreiben.....ich geh einfach persönlich hin,Arbeit gleich um die Ecke und werde das dann irgendwann klären wenn mein Purzel da ist.....


tirg

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Antwort auf Beitrag von Puschi83

habe leider nicht das glück gleich um der ecke zu arbeiten. habe immer einen längeren Arbeitsweg vor mir ... daher läuft hier alles telefonisch und über die Post


Puschi83

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Antwort auf Beitrag von tirg

achso, ja dann schreibst es einfach erstmal in den Brief und bittest um Bestätigung....aber die Elternzeit (habe ich schon mal im vorraus beantragt, muss nur noch die Geburtsurkunde nach der geburt hinschicken) musste ich auch pere Brief beantragen, da der Hauptsitz woanders ist,aber mit meinem urlaub kann ich direkt bei meiner Arbeitsstelle klären/beantragen, denn da wird ja mein Urlaub geschrieben


77shy

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Antwort auf Beitrag von tirg

Das ist im Gesetz verankert, dass der Resturlaub nach der Elternzeit genommen werden kann. MfG


tirg

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Nochmals vielen Dank für eure Antworten. Ich habe mein Anliegen, den Resturlaub an die Elternzeit dran zu hängen, mit in den Elternzeitantrag geschrieben. Nun warte ich was kommt. Lg