Mitglied inaktiv
Habe mich noch überhaupt nicht drum gekümmert: was muss ich eigentlich zur Geburt/Erziehungszeit unternehmen? Also z.B. bezüglich Krankenkasse? Ich bin bei meinem Mann über die Familienhilfe mit krankenversichert, seit der Geburt unseres ersten Kindes. Davor war ich berufstätig und privat krankenversichert. Erziehungsgeld habe ich nicht bekommen oder beantragt, weil mein Mann sehr gut verdiente. Während der Erziehungszeit ging meine Firma dann pleite. Ich hatte mich arbeitslos gemeldet, während des einen Jahres mit Leistung vom Arbeitsamt war ich wieder auf mich selbst krankenversichert. Als ich vom AA keine Leistungen mehr erhielt, wurde ich wieder über die Familienhilfe beim Gattten mitversichert, wo ich auch jetzt noch bin. Muss ich der Krankenkasse jetzt eine Meldung machen? Bekomme ich evtl. von der Krankenkasse irgendeine Leistung? Wohl eher nicht, denn ich war ja in der ganzen Zeit nicht berufstätig. Und muss ich der BfA oder LVA eine Meldung machen? Oder läuft das alles automatisch übers Arbeitsamt (dort bin ich als arbeitslos ohne Leistung gemeldet, die wissen auch von meiner Schwangerschaft). Will halt keine "Meldepflicht" versäumen, so es soetwas überhaupt gibt? Vielen Dank für jeden, der mir Licht in den Dschungel bringt!!
Tja, so gut kenne ich mich auch nicht aus, aber das Kind ist dann bei der Krankenkasse versichert, wo Dein Mann versichert ist. Mutterschaftsgeld bekommst Du nur dann, wenn Du arbeitest, glaube ich. Erziehungsgeld musst Du bei der Gemeinde beantragen, nach der Geburt. Die Papiere dazu kannst Du Dir aber vorher schon holen.
Ich kann dir auch nicht viel helfen aber ich bin auch während ich arbeitlos war/bin schwanger geworden und ich kann dir nur sagen wenn dein Mutterschutz beginnt bekommt du Mutterschaftsgeld.Da musst du aber dein Bewilligungsbescheid,dein Abmeldebescheid und einen gelben Zettel den du vom FA bekommt bei der KK einreichen dann bekommst du Mutterschaftsgeld bis 8 Wochen nach der Geburt,so wurde es mir von meiner KK gesagt! LG Carola
Da Du vorher nicht mehr gearbeitet hast und über die Familienversicherung mitversichert bist, bekommst Du kein Mutterschaftsgeld. Somit musst Du auch der Krankenkasse keine weitere Mitteilung machen. Wenn das AA wegen der Schwangerschaft bescheid weiß, dann musst du auch hier keinem mehr was melden (sprich BfA/LVA). Wenn Dein Mann nicht mehr genug verdient kannst Du Erziehungsgeld beantragen (bei zweitem Kind liegt Grenze bei ca. 33.000 Euro pauschaliertem Nettoeinkommen). Entweder bekommst Du den Antrag schon vor der Geburt bei der Gemeinde oder nach der GEburt im Krankenhaus (rücken die hier nur dann raus). Kindergeldantrag holst Dir vom Arbeitsamt und reichst dann auch nach der Geburt da wieder ein. So, hoffe, dass ich Dir helfen konnte, die Angaben sind aber ohne Gewähr! LG Occa
Also, wenn Du kein Einkommen hast, bekommst Du von der Kasse 55EUR "Entbindungsgeld", das beantragst Du mit einem Zettel, den Du vom Standesamt automatisch mit Geburtsurkunde... bekommst. Da kannst Du dann gleich auch die Familienversicherung fürs Kind mit beantragen, Deine läuft automatisch weiter. Liebe Grüße, Isabelle
Die letzten 10 Beiträge
- Mens kommt nicht, SS Tests negativ
- Heute ist Weltstilltag und ich frage mich: Wie lange habt ihr gestillt oder abgepumpt?
- zur Stillzeit vorbereiten
- Geschlecht erkennen
- NUB Theorie
- Nub Theorie
- Schwanger? Oder sind die Hormone schuld?
- Junge oder Mädchen 19.SSW
- Myom und Progesteron SSW13
- Ultraschall 4+6