Mitglied inaktiv
Ich habe eine ganz wichtige Frage! Habe ich eigentlich generell REcht auf Elternteilzeit? Oder kann mein Chef sagen: Wir sind nur drei Vollzeit-Angestellte (und 300 Aushilfen) in diesem Betrieb (einer großen Firma), das geht nicht!? Geht das? Kann er mir das verweigern? Ich habe schon mit der Entgeltabrechnung telefoniert, die meinten, dass ich dann Elternzeit nehme und für diese Elternteilzeit einen separaten Vertrag unterschreibe... Kennt sich da jemand aus?? Gruß, Silvia
ich kann dir nur die gesetzliche lage von österreich sagen: ab einer betriebsgrösse von 20 vollzeitangestellten hast du das recht auf teilzeitarbeit. allerdings musst du das 3 monate vor ablauf der karenz ausmachen (der chef ist aber grundsätzlich verpflichtet es anzunehmen). du musst bereits 3 jahr in dem unternehmen beschäftigt sein und der umfang der teilzeitarbeit muss vorher ausgemacht werden und kann dann maximal einmal geändert werden, das soll auch ein kleiner schutz für den arbeitgeber sein. diese regelung ist für ein unternehmen ja auch eine belastung, muss man sagen. einem kleinen betrieb kann es den "hals brechen" wenn es 25 leute beschäftigt hat und 5 davon die teilzeitarbeit beginnen und somit ja auch weiterhin kündigungsschutz geniessen. aber wie gesagt, grundsätzlich hat sowohl die frau als auch der mann das recht auf teilzeitarbeit!
du kannst auch die karenz vorzeitig beenden und gleich in teilzeitarbeit übergehen, da das meist einen finanziellen vorteil bringt - sofern man ohnehin früher wieder zu arbeiten beginnen möchte. aber die volle ausnutzung von dem kündigungsschutz erreicht man natürlich wenn man vorher in mutterschutz geht und anschliessend die teilzeitarbeit vereinbart (arbeitsstunden können flexibel ausgemacht werden)
Hi, Du hast ein Recht auf Teilzeit unter der Bedingung, dass Dein Arbeitsplatz "teilbar" ist, d.h. die Arbeit auch von 2 oder mehr Leuten gemacht werden kann (der Nachweis, dass eine Stelle nicht teilbar ist, ist idR vom Arbeitgeber schwer zu führen). Während der Elternzeit hast Du die Möglichkeit, bis zu 30 Stunden wöchentlich zu arbeiten. Hierauf besteht aber kein Anspruch, Du musst Dich mit dem Arbeitgeber einigen. Also: wenn der AG nicht mitmacht solltest Du vielleicht für eine bestimmte Zeit (solange, wie Du überhaupt nicht arbeiten willst) Elternzeit nehmen und dann in "normaler" Teilzeit weiterarbeiten. Lg klitzeklein1
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