Mitglied inaktiv
ich weiss gehört hier nicht so recht her, aber vielleicht kennt sich jemand von euch aus...ich möchte mit meiner behinderten Tochter (8) umziehen mein ET ist am 4.8.
Habe heute bei der Arge angerufen und wollte mich deswegen erkundigen, wurde aber nur am tel. blöd angemacht mit was für einer Begrünging ich umziehen möchte... ich sagte dann zu dem Sachbearbeiter das ich endlich eine behindertengerechte Wohnung im Erdgeschoss gefunden habe die mir die Pflege meiner Tochter sehr einfacher machen würde...
jetzt soll ich ärztliche Atteste vorlegen usw. hab noch nicht mal ein persönliches Beratungsgespräch mit ihm ausmachen können, ist wirklich alles zum verzweifeln.
Die neue Wohnung wäre schon ab 1.7 frei und die bBearbeitung würde viel zu lange dauern, weil ich nächste Woche den Mietvertag unterschreiben müsste....wenn sie es überhaupt genehmigen würden.
Was würde passieren wenn ich ohne Einwilligung einfach in die neue Wohnung einziehe? Sie ist grösser und teurer wie die jetztige aber ich beantrage keinerlei Hilfe oder Umzugskosten, kann mir die Arge dann das ganze Geld sperren?
Bekommst Du nur Arbeitslosengeld oder auch die Wohnung vom Arbeitsamt bezahlt? Wenn das Arbeitsamt Dir die Wohnung zahlt, muss sie ja einwilligen, ich weiß nicht, ob das so einfach geht, wenn die Wohnung größer ist und teurer ist. Kann sein, dass Du dann drauf zahlst.
Einen Umzug, aus welchen Gründen auch immer, muß man vorher beantragen. Die ARGE prüft dann (ggf. mit Hausbesuchen), ob der Umzug hilferechtlich notwendig ist. Dafür hast Du dann unter andrem ärztliche Atteste vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass eine behindertengerechte Wohnung für euch unerlässlich ist. Wenn Du den Umzug nicht beantragst, sondern einfach so umziehst, hast Du keinerlei Ansprüche auf Übernahme von Umzugs- und Renovierungskosten, auf darlehensweise Übernahme einer eventuellen Kaution oder aber auch auf Übernahme der vollen Miete (sollte sie über der Mietobergrenze liegen). Lass Dich bitte ganz genau beraten! Gruß, dieElle
hallo, hol dir das attest vom doc, lass dir einen mietangebot vom vermieter mitgeben. bei uns gibt es vordrucke die man sich vom neuen vermieter ausfüllen lassen muss. (mietangebot wo die kosten einzeln aufgeführt werden) bekommst du meistens schon unten bei der anmeldung) lass dir von der arge-hotline einen termin in der leistungsabteilung geben, und nehme das attest und das ausgefüllte und unterschriebene mietangebot mit. am besten holst du noch von deinem hausarzt ein attest, wie wichtig für dich die behindertengerechte wohnung ist, zumal du ja nun noch ein säugling bald dazu haben wirst. wenn die miete im rahmen liegt, was dir dort in deinem wohnort zusteht, wird in der regel sofort bewilligt (so machen wir es zumindest). der ausgefüllte vordruck vom vermieter wird dann vom sachbearbeiter abgestempelt und du kannst die wohnung nehmen, bzw den mietvertrag unterschreiben. manchmal muss man ein wenig hartnäckig sein, aber in der regel sollte es schnell von der bühne gehen. frage ist dabei, ob du die kündigungsfrist für die jetzige wohnung einhalten kannst, denn doppelt miete zahlt die arge nicht. nur wenn du das alles machst, bekommt man auch die mietsicherheit als darlehn, eventuelle umzugskosten. lg
nein, sie kann dir kein geld sperren, du kriegst auch die andere wohnung bezahlt, nur wenn sie über den dir zustehenden betrag kostet, musst du die differenz selber tragen... sprich, ... max. bekommst du 500 euro für die wohnung, sie kostet aber 530 euro, dann musst du für die 30 euro selber aufkommen. sie können dir einen umzug nicht verbieten. ist in meinen augen auch begründet, der umzug bleib eisern, ich drück die daumen. p.s. warum beantragst du keine umzugskosten?
-
hallo, wenn du einfach umziehst passiert dir gar nix, auser das die arge nur die meite weiter zahlt wie sie für die jetztige bezahlen, wir sind damls auch einfach umgezogen obwohl es hies unsere wohnung sei angemessen, aber uns war zu dritt eine 2raum wohnung einfach zu klein. das einzige was passieren könnte ist wenn du die betriebskostenabrechnung immer zur agre geschaft hast das sie die nicht übernehmen aber das habe ich selbst nur gehört , habe unsere jetzt auch zur arge geschickt und mal sehen was passiert kann dir da ja gerne bescheid geben wenn du möchtest. liebe grüße franzi
Die letzten 10 Beiträge
- Schleimpfropf gelöst?
- Angst vor anstehender Chorionzottenbiopsie
- Boy or Girl?🩵🩷
- White Spot beim Kind im ETS und Plazenta Lakune>5%, Nipt unauffällig
- Spontane Geburt mit tiefsitzender Plazenta
- Ist der Bauch wirklich so klein ?
- Großer Zuckertest 2 H Wert um 1 Punkt erhöht
- könnte es bald losgehen?
- Mädchen oder Junge ? 🌸🦋
- 2ter kinderwunsch zyste :(