Mitglied inaktiv
Meine Schwägerin fährt Stapler. Schaut doch mal den Link an (2) 7. und 8. Da steht drin dass sie nicht mehr auf Beförderungsmitteln arbeiten darf. Das müsste doch auch für Stapler gelten oder? Wenn ja wie sieht das dann mit der Bezahlung aus? LG Melli http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__4.html
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Hallo, ich denke ein Stapler ist kein Beförderungsmittel im eigentlichen Sinne. Ich denke sie Fällt eher unter die Rubrik MUSchG §4 II Satz 4 mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung,insbesondere von solchen mit Fußantrieb. Außerdem §4 II Satz1...bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Erschütterungen,Kälte,Hitze etc ausgesetz sind. Der Arbeitgeber muß ihr dann einen anderen Arbeitsplatz zuweisen bei gleichem Gehalt. LG
Hallo, also ich bin Krankenschwester.Bei mir wäre es so,wenn ich im OP arbeiten würde müsste mir der Arbeitgeber innerhalb des Betriebes eine gleichwertige Arbeit anbieten können,in der weder Schadstoffe noch sonstige "Gefahren"lauern. Deine Freundin müsste eine gleichgestellte Arbeit angeboten werden ,in der es auch keine finanziellen Einbußen gäbe. Alles andere wäre nicht rechtens meiner Meinung nach. Hoffe konnte etwas helfen! LG Tine
Hallo... eine Bekannte von mir ist Straßenbahn-Fahrerin. In der Schwangerschaft durfte sie nicht mehr fahren, sie wurde ins Büro versetzt und musste Schreibarbeiten erledigen. Wenn der Arbeitgeber keine entsprechende Stelle zur Verfügung stellen kann, dann bekommt man ein Berufsverbot und muss ab sofort zu Hause bleiben. Das Gehalt bekommt man aber trotzdem weiter. Ob das dann der AG bezahlt oder die KK weiß ich nicht. Bei meiner Cousine war es so, dass die KK das bezahlt hat, sie war im GaLaBau tätig. LG, Andrea