Mitglied inaktiv
also ich hab grad im Internet weng gelesen, ich hab ein individuelles BV nach Muschu § 3 - so da steht aber der Arzt muss: "Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote- und beschränkungen. Es besteht die Möglichkeit ein totales (jede Tätigkeit ist untersagt) oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot auszusprechen. Beispiele für ein partielles Beschäftigungsverbot sind, eine 32-stündige Arbeitszeit oder eine Versetzung von einer Arbeitsumgebung in eine andere." angeben. Das hatte ich aber nicht, ich hab nen roten Zettel (eigentlich einen ganz normalen Rezeptschein) bekommen wo steht: erbitte Beschäftigungsverbot gemäß MSG § 3 ab ... bis ... hä und weiter ich blick da echt nicht durch
Warum suchst Du Dir einen so , ja ich weiß gar nicht wie ich es ausdrücken soll, Nicknamen aus? Gruß Frauke wegen dem Beschäftigungsverbot kann ich Dir leider nicht helfen, bin nur SEHR überrascht über Deinen Nick gestolpert
mich wundert es das du so schnell weißt was es bedeutet - wissen die meisten einfach nicht... hat den hintergrund einer bestimmten lebenseinstellung / lebensweise (was nicht heißen soll, dass ich sterben möchte ) musikgeschmack - umgangssprachlich einfach grufti oder gothic
aber ich bin ganz lieb
großes latrinum ;-) wir sind wenns die Zeit zuläßt in der MA szene, also ist Deine Einstellung mir auch nicht fremd und ich glaub ich verstehe die weitere Bedeutung, auch von römischen wäre es nicht so negativ wie heute hier in unserer Gesellschaft ach ;leben geben und st... liegt näher zusammen als es zunächst auffält , kommt auf den Blickwinkel an