Mitglied inaktiv
Guten Morgen, wollte nochmal kurz bei denjenigen unter euch anfragen, die sich hier auskennen :-) Nach der Geburt unseres Kindes werde ich zu Hause bleiben, mein Mann wird alleiniger Verdiener sein. Kann ich dann Erzeihungsgeld beantragen und wenn ja, wo? Zur Info, mein Mann ist Lehrer, steht also im Beamtenverhältnis, gibt es da irgendwelche Sonderregelungen? Ich freu mich über eure Antworten und wünsch einen schönen Tag Katharina
DU müßtest dich beim Jugendamt erkundigen.Da bekommst du Anträge und die können dir auch alle antworten geben. LG Nicole
Hallo, das Einwohnermeldeamt hat auch Anträge für Erziehungsgeld. Beamte unterliegen keiner besonderen Regelung. LG rose
Hallo Katharina, Erziehungsgeld beantragen sollte man immer (das erste halbe Jahr steht es einem in jedem FAll zu, danach wirds berechnet). Du darfst trotzdem noch bis 30 std./woche arbeiten (dann bleibt der Anspruch auch erhalten). Schau am besten mal in einer Suchmaschine nach, da das von Stadt zu Stadt/Bu.-Land zu Bu.-Land unterschiedlich ist. Gib "Erziehungsgeld+Deine Stadt" ein oder www.meine-stadt.de und dann suchst Du Deine STadt. Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen. Dort ist das meist aufgeführt (zumindest in Bremen so). Frag übrigens auch ruhig schon mal nach. Wir haben es jetzt schon getan und unsere Sachbearbeiterin macht soweit schon alles fertig und sendet uns alle Infos und den vorbereiteten Antrag zu (auch was am sinnvollsten für uns ist), damit wir es gleich nach der Entbindung zurücksenden können. Erspart viel Lauferei. Viel Spaß und ERfolg die Pooh
Also, ich habe den Antrag bekommen, als ich bei meiner Krankenkasse war und mich um Mutterschaftsgeld (was muß ich dafür tun etc...) erkundigt habe. Habe alle Infos und den Antrag dort erhalten. LG Ina
Sorry, aber Erziehungsgeld steht einem im ersten halben Jahr NICHT in jedem Fall zu. Zugrunde gelegt wird ein pauschaliertes Nettoeinkommen von 30.000 Euro p.a. Und bei der Berechnung des pauschalierten Nettoeinkommens tun sich, glaube ich, Unterschiede zwischen Beamten und "anderen" Arbeitnehmern auf (Unterschiede aber glaub ich minimal)Info´s gibt es auch beim Bundesministerium für Familien, Senioren.... (am besten unter Google suchen) Anträge gibt es von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich bekomme den Antrag in Sachsen-Anhalt erst NACH der Geburt vom Krankenhaus. Von Niedersachsen weiß ich, das man ihn da bei der GEmeinde besorgen kann. Ansonsten gibt es die Infos zu jedem Bundesland aber auch wieder auf der Seite des Bundesministeriums. So, hoffe, das war jetzt nicht zu lang und verwirrend. LG Occa
Danke Occa, das wußte ich nicht (stand in meiner Broschüre so nicht drin....hm) Man lernt eben nie aus. Gruß Pooh
Hallo, es ist wirklich eine absolute Frechheit, die Steuerberaterin von meinem Freund hat gemeint, sie wisse überhaupt nicht, warum das Erziehungsgeld überhaupt angeboten würde (für Nicht-Alleinerziehende), da 95 % aller Anträge abgelehnt würden, da die Eltern zu viel verdienen (das mit den 30.000 stimmt nämlich leider auch nicht so ganz...hört sich ja gut an...)Und sie muss es wissen, da sie die Anträge immer für die Eltern einreicht und vorbereitet - eine Steuerberaterin, die alle Tricks drauf hat! Da mein Freund auch noch selbständig ist, kriegen wir eh nix, weil ja erstens der gesamte Gewinn der Firma als Einkommen gerechnet wird (!?) und zweitens alle Versicherungen im Monat mit einer Pauschalsumme abgezogen werden, von der ein Selbständiger nur träumen kann (Pflichtversicherungen wie z.B. Krankenkasse werden mit insgesamt (für alle Pflichtversicherungen zusammen!) 30€ pauschal abgezogen. Ein freier oder ein selbständiger zahlt ja bis zum zehnfachen für seine KK! Man hat uns schon vorgeschlagen, ich solle meinen Wohnsitz woanders anmelden (noch bin ich sogar woanders gemeldet, weil ichs noch nicht gepackt habe), dann würden wir's bekommen - aber das will ich nicht...so skrupellos bin ich (vielleicht leider) nicht... So viel zum Thema Hessen, ich weiß nichts von anderen BuLä...Bei uns kann man den Antrag ganz einfach herunter laden... LG Nadine
Also ich sags mal so: Leute, die ihren Antrag auf Erziehungsgeld von einem Steuerberater machen lassen, sind normalerweise nicht die Klientel fuer Erziehungsgeld. Ist jetzt nicht kritisch gemeint, nur in Bezug auf die Erfahrungen eurer SB. Es bekommen durchaus auch verheiratete/gebundene Erziehungsgeld, eben wenn der Mann gar nichts oder nur wenig verdient. LG Berit
von einer Freundin der Mann ist beim Bund (gehobenerer Dienst) und verdient wirklich nciht übel und liegt sicher über dieser Gruppe und von einer anderen Freundin ebenso....und beide haben Erz.-geld bekommen. Seeeehr merkwürdig also! Sie haben es beide selbst beantragt und nicht via SB. Versuch macht klug! die Pooh P.S.: es war beides in HH
Hallo?! Eine Firma, in der 5 Leute fest beschäftigt sind, hat i.d. Regel einen Steuerberater...das ist normalerweise günstiger, als der Verlust, den man hat, wenn man's selbst macht und keine Ahnung hat... Wir liegen dann (wenn ich nicht mehr arbeite) mit unserem monatlichen Netto-Einkommen übrigens tatsächlich noch unter den ca 23.000 € für die Budgetlösung - rein theoretisch - wie gesagt, als freier oder selbständiger (mit oder ohne steuerberater...!!!) hat man geloost...so viel zum Thema, wenn der Mann wenig verdient bekommt man Erziehungsgeld... LG Nadine
...besser gesagt soldat und wir bekommen jetzt schon für das zweite kind das volle erziehungsgeld...obwohl mein mann auch nicht schlecht verdient. wir haben auf dem antrag nämlich keine werbungskosten angegeben, sondern den steuerbescheid beigefügt. damit sind wir besser gefahren, weil dort mehr werbungskosten drauf standen, als der pauchbetrag. der einzige unterschied bei beamten ist, das man bei der berechnung keine 24% vom jahresnettoeinkommen abziehen kann, sondern nur 19%.
...na klar, kostet ja nix, es zu probieren! Ich werde auch den Kinderzuschlag etc. beantragen, aber es wird wahrscheinlich darauf hinaus laufen, dass ich nach dem Mutterschutz direkt wieder arbeiten muss... Ich hätte gerne mal ein paar Stimmen aus Hessen, aber die sind hier so rar gesät! :o) LG Nadine
Wollte mich nur mal schnell für die zahlreichen Antworten bedanken, ihr seid spitze! Dankbare Grüße Katharina
ot
Hallo, sorry, ich schon wieder, kann es daran liegen, dass ich/bzw. die anderen Antrag-Stellerinnnen im Vorjahr "zu viel" verdient haben? Das muss man ja auch angeben...ich wundere mich nur, weil ich immer dachte, Erziehungsgeld sei dazu da, genau diesen Verlust auszugleichen? Eben weil einer nicht mehr mitarbeiten kann? Mit unserem momentanen Geld könnten wir ein Kind natürlich "durchbringen", aber wenn ich eben nicht mehr arbeite, kriegen wir ein großes Problem... LG Nadine
Hallo! Die Einkommensgrenzen wurden zum 1.1.2004 deutlich geändert. Vorher hat fast jede(r) zumindest in den ersten sechs Monaten etwas bekommen, aber jetzt schaut´s ziemlich duster aus. Martina A.
Also bin auch aus Hessen und habe bei beiden Kindern das volle Erziehungsgeld bekommen und werde es auch diesmal wieder machen auch wenn es nach den neuen regelungen weniger geben sollte was es eh ist da die es von 307 auf 300€ gekürzt haben. LG cati
wenn man im Vorjahr im Ausland war?? Wie berechne ich das dann? In Bayern kann man den Antrag uebrigens online einreichen. Hab mich aber noch nicht mit der Berechnung rumgeschlagen link: http://www.lvf.bayern.de/ Ist die Bayerische Verwaltung fuer Versorgung und Familienfoerderung. LG, Susanne
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