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Neues Urteil zu Schwangerschaft und Fitness-Studio (Berlin - 03.08.2006) - Schwangere Frauen können einen Vertrag mit dem Sport- oder Fitness-Studios fristlos kündigen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Mühldorf am Inn hervor (Az.: 1 C 832/04), auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist. Einer Schwangeren sei es von einem bestimmten Zeitpunkt an schlicht nicht mehr möglich, das Trainingsangebot zu nutzen, so die Richter. Daher könne der Vertrag auch fristlos gekündigt werden. Zudem ändere sich die Lebensgestaltung nach der Geburt eines Kindes so grundlegend, dass eine junge Mutter nicht mehr gezwungen werden könne, den Vertrag fortzuführen. Quelle: dpa/gms
Hallo Danke!!!für die Info LG Nicole
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