Bellaaktrn
Hallo,
Ich versuchs nochmal und Sachlicher da in meinen anderen Beitrag viele was missverstanden haben was such meine schuld war.
Ich bin momentan schwanger in der 13 Woche.
Mein Arbeitgeber weiß es schon seit der 7 woche da ich in einem Großhandel arbeite und es richtig schwere Arbeit ist, es gibts such leichtere sachen die ich langsam und mit der ruhe erledige aber aufgrunf meiner Symptome wie Übelkeit, Kreislaufprobleme, Starke Unterleibschmerzen oder auch Blutungen die meine Frauenärztin verharmlost werden bin ich des öfteren Krank geschrieben.
Zu meiner Arbeit ich habe am 1.9.2023 neu angefangen und 2 wochen später erfahren das ich schwanger bin.
Ich bin in der Probezeit. Meine Abteilung meinte zu mir wenn ich weiterhin krank bin dann wird mit das BV ausgesprochen..
Meine Frage wär nur falls sowas passiert krieg ich dann trotzdem weiterhin Lohn bis Mutterschutz?
Ich will ja nicht freiwillig gehn weil ich mein die Symptome gehn bald bestimmt weg so das ich normal Arbeiten kann ohne das ich so starke Symptome habe aber die denken das es nicht normal sei..
Hoffe das war verständlich genug und ich konnte mich gut ausdrücken.
Ich bedanke mich jetzt schon mal für die antworten.
Wunderschönen tag euch noch
Ja du würdest weiterhin Lohn bekommen, aber das Problem ist für ein BV vom Arbeitgeber ( du schriebst von deiner Abteilung die meinten wenn du weiter Krank wärst bekämst du ein BV) müsstest du arbeitsfähig sein, das bist du so ja nicht Und ja man kann wenn die Probleme die du beschreibst extrem sind vom Arzt theoretisch ein BV bekommen, praktisch machen das die meisten Ärzte nicht weil sie sich da zu unsicher sind
Wenn dein AG dir das BV ausspricht, bekommst du deinen Lohn bis zum Mutterschutz. Diesen Lohn bekommst du vom AG, dieser wiederrum erhält dieses Geld von deiner Krankenkasse zurück. Um ins BV geschickt werden zu können, muss dein AG eine Gefährdungsbeurteilung mit dir durchführen. Diese Beurteilung ist die Grundlage für das BV. Ohne genügend Gründe für das BV bekommt der AG das Geld von der Krankenkasse nicht erstattet. Er bliebe dann auf den Kosten sitzen. Die Gefährdungsbeurteilung muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft stattfinden. Da du deinen AG schon über deine SS informiert hast, hätte diese Beurteil also schon stattfinden müssen. Ist das der Fall? Ein BV von Arzt ist in deinem Fall eher unwahrscheinlich. Hierfür muss lebensgefahr für Mutter und Kind aus medizinischen Gründen bestehen. Übelkeit, Kreislaufprobleme und Unterleibsschmerzen gehören nicht dazu. In dem Fall hat eine Krankschreibung immer vorrang! Ein ärztliches BV ist äußerst selten und wird z.B. bei Mehrlingsschwangerschaften oder Risikoschwangerschaften ausgestellt. Oder bei besonders starker Übelkeit wie Hyperemesis Gravidarum. Du solltest also das Gespräch mit deinem AG suchen und den weiteren Ablauf deiner Schwangerschaft in Kombination mit deiner Arbeitsstelle besprechen UND falls noch nicht geschehen die Gefährdungsbeurteilung einfordern. Ich arbeite selbst im Einzelhandel und weiß ungefähr, welche körperliche Belastung deine Arbeit darstellt. Bei Fragen kannst du dich auch an die Gewerbeaufsicht wenden.
Sei doch froh das du BV bekommst, du bekommst weiter dein Lohn auch Mutetschutz Geld. Lg
Im BV erhältst du bis zum Mutterschutz dein Gehalt weiterhin! Allerdings gibt es noch ein paar Dinge, die mir da unklar sind, zB ob dein AG nun noch einfach so im Nachhinein ein BV aussprechen kann, zumindest NICHT wegen deiner AUs oder deiner Symptome. Letzteres könnte nur der Gyn. Du sagst, die Ärztin hätte Blutungen runtergespielt etc. Grundsätzlich solltest du ihr da aber auch vertrauen. Viele Frauen haben sowas und danach aber dennoch eine völlig komplikationslose Schwangerschaft. Auch deine andern Symptome sind (soweit von dir geschildert) im normalen Bereich. Ich habe mich die ersten 18 Woche täglich etwa 3x übergeben und war dennoch meistens in der Schule, was teilweise wirklich unangenehm war. Ich habe dann aber aus anderen Gründen in der 25 ssw ein BV bekommen. Ich glaube, viele reagieren hier etwas allergisch auf Deinen Post (mich evtl. eingeschlossen), weil du erst arbeitslos warst, dann schwanger (unwissend…) angefangen hast und dich seitdem krankschreiben lässt und nun ins BV „möchtest“…! Das hinterlässt halt keinen guten Eindruck für Menschen/Mütter, die sich letztlich länger „quälen“ und irgendwo dafür auch mit finanziell aufkommen. Andererseits denke ich, Gesundheit von dir und dem Bauchzwerg geht halt immer vor und von daher solltest du dich auch entsprechend verhalten, egal was ich oder andere davon denken ;)
Also beim BV gibt es ja zwei Varianten. Einmal vom AG und einmal vom Doc. Wie meine Vorrednerin geschrieben hat, die Gefährdungsbeurteilung hätte schon gemacht werden müssen. Es wäre nicht rechtens aufgrund vieler AU‘s diese zu ändern und das rückwirkend zu machen. Und dein Gyn sehe ich aktuell auch nicht unbedingt in der Pflicht ein BV auszustellen. bV vom Arbeitgeber kann übrigens auch nur auf bestimmte Tätigkeiten ausgesprochen werden. Wenn du also z.B. 30% der Arbeit nicht ausführen kannst wegen Gesundheitsgefährdung, kannst du auch auf Teilzeit gestuft werden und die Differenz wird dann von der KK übernommen
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