Mitglied inaktiv
Hallo Mal ne Frage, da ich ja geschieden bin haben meine kleine und ich ja einen anderen Nachnahmen als mein Partner. Wir haben beschlossen das unser Krümel bei der Geburt seinen Nachnamen bekommt. Irgendwann werden wir auch sicherlich Heiraten und dann würde ich gerne seinen Namen auch annehmen. Kann meine kleinen dann auch seinen Nachnahmen bekommen? Irgendwie fände ich es ganz schön blöd wenn wir drei z.b Müller heißen würden und sie würde mit Schmitt rumlaufen. Was meint ihr oder was würdet ihr machen? Doppelnamen oder beim alten bleiben oder keine Ahnung. Möchte nämlich den Namen meines Exmannes net unbedingt behalten. Lg Mona
Als ich mit Paul schanger war war ich mit meinem Schatz auch nicht verheiratet und wir haben um seinen nachnamen bereits in der Geburtsurkunde von Paul stehen zu haben vor der Geburt beim Jugendamt..... die gemeinschaftliche Sorgeerklärung abgegeben und mein Mann musste die Vaterschaft anerkennen.... Liebe Grüße JULIA
eigentlich ist es kein Problem das Ihr den Namen von deinem jetzigen Partner annimmt würde mich einfach mal beim Jugendamt schlau machen wie das funktioniert.
..kinder bis zum abgeschlossenen 5. lebensjahr machen automatisch jede namensänderung der mutter/des hauptverantwortlichen erziehungsberechtigten mit. im einzelnen kannst du das im ju-a nachfragen. nach einer scheidung kannst du auch wieder deinen geburtsnamen benutzen. lg, gesa mit nick
er kann doch auch deinen namen annehmen bei einer heirat ! ich würde mir das nämlich zwei mal überlegen (im falle einer trennung) denn soweit ich weiß ist hinterher eine namensänderung nicht mehr ganz so einfach
Hallo, ich weiß es nicht genau, aber muss nicht Dein Ex-Mann zustimmen (falls Ihr noch seinen Nachnamen tragt), wenn Deine Tochter dann im Falle einer Heirat so heißen soll wie Dein neuer Mann? Einfach mal beim JA fragen. LG, Anja
Hallöchen, also, mit eurem Krümel gibts gar keine Probleme. Der kann den Nachnamen bekommen, den Du möchtest. Mit Deiner Tochter ist es anders. Da kann sie eigentlich den Namen nur übernehmen, wenn sie auch adoptiert wird. Und dazu gehört das Einverständnis Deines Ex. Damit verlierst Du dann aber auch alle Unterhaltsansprüche an ihn und die Kleine kann ihn auch später nicht mehr beerben etc. Ich würde da auch explizit beim Jugendamt bzw. Standesamt nachfragen. Da es ja da um generelle Sachen geht, brauchst Du nichtmal das ansässige bei euch nehmen, falls die da zu unfreundlich sind (anders als bei Vornamen leider ....) Liebe Grüße Petra
bei meiner schwester war es ähnlich: sie wollte, dass ihr kind aus 1. ehe denselben naxchnamen trägt, wie die neue familie. dazu muss aber der ex zustimmen (hat ja in der regel auch sorgerecht) oder das kind muss vom neuen partner adoptiert werden. wenn das verhältnis zum ex schlecht ist, wird das schwierig. aber vielleicht hat sich mittlerweile die rechtslage auch geändert. das 2. kind kann ganz unproblematisch von geburt an den namen des vaters tragen: er muss vor der geburt beim JA eine vaterschaftserklärung abgeben. die wissen dann sicher auch das prozedere beim standesamt. lg astrid
Soweit ich weiß, kann deine tochter aus 1. Ehe den NAmen deines "neuen" Ehemannes nur im Rahmen einer Adoption annehmen (besser aber mal beim JA nachfragen, bin mir nämlich nicht ganz sicher). Doppelnamen für Kinder sind meines Wissens nach nicht möglich. Die Eintragung für euer gemeinsames Kind auf den NAmen deines Freundes dürfte kein Problem sein. Und wenn deine Tochter dann irgendwann auch den Nachnamen annehmen soll,mußt du das wie gesagt mal beim JA abklären. Ohne Einverständnis des vaters wird das aber denke ich nicht so einfach sein!
Eine sog. "Einbennung" Deiner Kleinen im Falle Deiner erneuten Heirat ist auch ohne Adoption möglich, allerdings müsste Dein Ex-Mann dem zustimmen; eine fehlende Zustimmung kann gerichtlich ersetzt werden, jedoch müssen dafür besondere Umstände vorliegen, warum es dem Kindeswohl dient, auch gegen den Willen des anderen Elternteils den Nachnamen zu wechseln - kommt in der Praxis sehr selten vor. Ansonsten besteht natürlich noch die Möglichkeit, dass Dein neuer Ehemann nach mind. 1 Jahr Ehe die Kleine adoptiert (mit den o.g. Folgen, Wegfall des Unterhaltsanspruchs gegen Deinen Ex-Mann etc.), allerdings ist auch für die Adoption die Zustimmung des leiblichen Vaters erforderlich. Auch hier kann die Zustimmung zwar gerichtlich ersetzt werden, aber auch nur in besonders begründeten Einzelfällen...
Hallo, Dein Ex-Mann müsste der Namensänderung des ersten Kindes zustimmen, ohne sein Einverständnis geht gar nichts! LG Moni mit Alena (*18.07.05)
hallo, vor einer woche hat ein befreundetes paar von uns geheiratet. die frau bringt eine 12 jahre alte tochter mit in die ehe. der neue mann hat der tochter den namen geschenkt. kann man auf den standesamt beantragen und kostet 8 € (neuer perso) liebe grüße simone
...genau so läuft das ab. Sprich: Das Baby kann problemlos den Nachnamen des Vaters bekommen gleich von Geburt an, deine Tochter hat aber einen anderen Vater, der der Namensänderung seiner Tochter zustimmen muss. Lg, lupa
wenn die mutter verwitwet oder ledig war, dann kann ich mir das gut vorstellen, dass es so möglich ist. aber ansonsten hat der erste ehemann immer noch sein einverständnis zu geben.
Ich habe auch eine Tochter mit 9 Jahren aus der ersten Ehe. Habe jetzt bei der zweiten Ehe den Namen meines Mannes angenommen. Der Name meiner Tochter ist gleich geblieben. Habe auch lange darüber nachgedacht. Aber mir wars so lieber. Erstens mal hat sie einen Vater, mit dem sie, sowie auch wir, ein gutes Verhältnis hat. Ausserdem habe ich mir auch Gedanken gemacht, was im Falle einer erneuten Trennung wäre. Man kann ja echt nie wissen, was so alles kommt. Ich hatte auch bis jetzt keine Probleme. War zwar in der Schule am Anfang ein bischen komisch, aber die Lehrer kennen dich mit der Zeit ja dann auch. Bei meiner Schwester war es so, das ihr Kind aus einer vorherigen Beziehung automatisch den Namen ihres jetzigen Mannes angenommen hat. Der war da aber auch erst vier. Der "richtige" Vater wurde dabei gar nicht erst gefragt. Also ich hätte auf jeden Fall das Einverständnis des Vaters gebraucht, da meine Tochter schon älter war. Und der wäre damit bestimmt nicht einverstanden gewesen, was ich irgendwie auch verstehen kann. LG Melanie