Mitglied inaktiv
Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.Leiderrrrrrrrrrr bin ich immer noch nicht geschieden(sollte schon längst der Fall sein) Nun ist ja mein ex offizell noch der Vater. Kann meine kleine wenn sie da ist, den Namen von meinem Freund annehmen? Oder muss sie meinen Namen (Also den von meinem Nochmann) tragen? Lg Nadine
Nimm du doch deinen Mädchennamen zurück. Hab ich so gemacht sonst hießen die Kids nicht wie ich, nicht wie Papa sondern wie mein Ex-Mann. lG Kerstin
Ihr könnt vorher die Vaterschaftsfrage klären in Form einer Vaterschaftsanerkennung. Dann müsste es gehen das deine Tochter den Nachnamen deines Freundes bekommt. Ruf doch mal auf deinem Standesamt an, die können dir da bestimmt weiter helfen. LG mamachiara
Das hab ich ja schon gemacht :-( und die meinten das die kleine dann meinen Nachnamen trägt (also ich habe ja bis zur Scheidung leider den von meinen Ex)Vorher geht das alles nicht. Kann ich aber auch nicht so ganz glauben.
Wenn dein Freund beim Jugendamt seine Vaterschaft schriftlich anerkennt noch vor der Geburt kann euer Kind soweit ich weiß seinen Namen bekommen!
Genau das meine ich auch. Wir haben auch erst 4 Wochen nach der Entbindung geheiratet und mit der Vaterschaftsanerkennung war es kein Problem das sie direkt seinen Nachnamen bekommen hat. Meine Scheidungspapiere waren nämlich auch noch nicht da. Vielleicht ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden, wer weiß. Hast du schon beim Jugendamt gefragt? Dein Ex muss auch schriftlich seine Vaterschaft ablehnen, damit wird er ja bestimmt kein Problem haben. Wenn du aber vor hast direkt nach der Scheidung deinen Freund zu heiraten ist es eigentlich egal weil dann der Name sofort geändert werden kann. LG mamachiara
genau das ist es ja. ich war letzte Woche beim jugendamt. da ich noch verheiratet bin kann mein neuer partner die vaterschaft leider nicht anerkennen. hab daraufhin meinen ex geschrieben das er bitte unterschreiben soll das er nicht der vater ist. hat er natürlich nicht gemacht. mannnooo das nervt mich. vielen lieben dank für eure antworten.
Huhu, soweit ich mich erinnern kann, läuft das so: Wenn das Kind im Trennungsjahr gezeugt wurde, trägt es automatisch den Namen, den die Eheleute als Familienname festgelegt haben - auch wenn der biologische Vater überhaupt nicht Dein Noch-Ehemann ist. Am besten fragst Du mal im Forum Recht nach. Das deutsche Recht ist manchmal recht konfus. Lieben Gruß Bettina
So einen ARSCH hatte ich auch! Das tut mir echt leid. Du hast doch noch einen Anwalt wenn du noch nicht geschieden bist, da muss es doch noch andere Möglichkeiten geben. Gibt es nichts womit du ihn unter Druck setzen kannst damit er dir unterschreibt?
:-) ist wirklich zum kotzen. der lässt sich mit dem ganzen papierkram schon so lange zeit. werde am montag nochmal die anwältin anrufen das die vielleicht nochmal druck macht, der ist echt schön blöde.. Ich danke euch.
...lief das so ab: Kind wurde "scheinehelich" geboren, d.h. zunächst wurde das Kind im Stammbuch vom Ex-Gatten und mir eingetragen und hatte unseren Familiennamen. Dann hat das Kind (vertreten durch eine Beistandsschaft vom JA) auf Feststellung der Vaterschaft geklagt. Bei einer Verhandlung wurde festgestellt, dass der Ex-Gatte NICHT der leibliche Vater sein kann. Das wurde beurkundet. Anschließend konnte der leibliche Vater die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen. Und damit hätte das Kind DANN auch den Namen des leiblichen Vaters annehmen können. VlG Annette
Du hast eine PN
Du auch :-)
Es ist doch so: Wird ein Kind gezeugt in der Zeit, wo der Gatte noch als Erzeuger in Frage käme ist es automatisch immer erstmal ein eheliches Kind. Wird ein Kind aber z.B. im Februar 09 gezeugt aber die Eheleute leben seit Januar 09 getrennt (offizielles Trennungsjahr) dann ist der Ehegatte nicht der offizielle Vater... oder irre ich da? Lebt ihr denn im Trennungsjahr? Du bist in der 35.SSW (9.SS-Monat) also sollte es doch so sein... ich nehme mal an, du bekommst kein Kind von einem Mann, den du erst 2-3 Monate kanntest und dann erst Scheidung eingereicht wurde und das Trennungsjahr begann? Ich raffs grad nicht. lG Kerstin
Pohost....
Sag dem Ex doch, dass Du gerne seine Unterhaltszahlungen für das Kind annimmst nach der Scheidung, da er ja nicht unterschreiben will, dass das Kind nicht von ihm ist...!
Gute Idee
Wollte ich auch schon vorschlagen!!!
Ich denke dann überlegt er es sich nochmal
Im Krankenhaus wirst du Formulare bekommen die fürs Standesamt auszufüllen sind.Da wird es auch um den Nachnamen gehen.Dein Noch Mann muss da mitunterschreiben.Vielleicht informiert ihr euch besser mal beim Standesamt. Und redet mal miteinander.Wenn ihr im Guten auseinander gegangen seid kann man das ja klären. Alles Gute Sandy
also 100 ig sicher bin ich mir nicht aber ich weiss dass, das Kind das in einer Ehe geboren wird automatisch dem Ehegatten zugeschrieben wird. Du kannst allerdings nach der Scheidung deinen Maedchennamen zurücknehmen und dem Kind dann auch deinen Maedchennamen geben, nach der Scheidung halt dann - aber besser als nie oder? Wie gesagt, ich mir nicht wirklich sicher ob das geht aber in aehnlichen Faellen war es so.
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