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Mutterschutzgeld

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sag, weiß jemand genau wie das läuft wenn man gesetzlich versichert ist bzgl. des mutterschaftsgeldes? muss ich bei meiner krankenkasse einen antrag auf das geld stellen & gibt es da gewisse termine ab wann das möglich ist? und wie sieht es mit dem arbeitsgeberanteil aus? wenn der zuschiessen muß, muß ich da dann auch nen antrag stellen??


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Hallo, also bei meiner KK ist das so, das man sich auf ihrer HP den Antrag auf Mutterschutzgeld downloaden kann. :o)) Denn ohne Antrag läuft bei den Kassen ja nix. Und so weit ich weiß, setzen die sich dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung zwecks dessen was du so verdient hast etc. Den Antrag kann man aber frühestens 7 Wochen vor dem errechneten ET stellen. Denn dazu brauchst du von deinem FA eine nochmalige bescheinigung von deinem FA und die darf eben frühestens 7 Wochen vorher ausstellen. Dann müßte eigentlich alles seinen geregelten Gang gehen. Und damit du nach der Geburt weiterhin Mutterschaftsgeld beziehen kannst, mußt du deiner KK die Geburtsurkunde zukommen lassen. Hoffe das war jetzt nicht zu wirr. :o)) LG dani & lawrence cameron inside


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Du bekommst vom FA eine Bescheinigung (ca. 6 Wochen vor ET). Diese reiche ich zumindest beim AG ein, der kümmert sich dann um die Kommunikation mit der KK, so zumindest die Aussage unseres Steuerberates der bei uns die Lohnbuchhaltung macht. Du bekommst 6 Wo vor und 8 nach Geburt 13 € von der KK, den Rest zahlt Dein AG. Grüßle, Grit


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liebe dani.. lieben dank für die info... irgendwie habe ich gerade das gefühl in dem wulst von bürokratie zu ersticken :-).... lg pet


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Hallo zusammen, habe mich gerade bei meiner Kasse erkundigt, und die haben mir gesagt das man frühestens 7 Wo vor ET die Bescheinigung vom FA bekommt auf der füllt man dann nur die RÜckseite aus und schickt sie zur Kasse die setzen sich dann mit dem AG in Verbindung. Du bekommst 13 Euro am Tag für die 6Wochen vor der Entbindung,dann sollst Du die Geburtsurkunde hinschicken und dann bekommst Du das Geld für die 8 Wochen dannach. LG Buffie