Mitglied inaktiv
Hi, vielleicht kennt ihr euch damit aus. Ich hatte einen Jahresvertrag der jetzt im Mutterschutz ausläuft. Das heißt ich habe 4 Wochen Mutterschutz ohne Gehalt. Zahlt das auch die Krankenkasse? Oder wie kommt man da an das Geld? Weil Arbeitslos bin ich ja in dem Sinne nicht. Danke für eure Antworten Anni
Hallo, Mutterschutzgeld wird grundsätzlich von der KK bezahlt. Nur wer im Arbeitsverhältnis steht, bekommt einen Zuschlag vom Arbeitgeber. Der stockt das Mutterschutzgeld auf, bis man sein Gehalt hat. Wenn du nicht mehr im Arbeitsverhältnis stehst, fällt der Zuschlag weg. Ruf mal bei deiner KK an, weil eigentlich brauchen die ne Bescheinigung vom AA, sofern man arbeitslos ist. was bei dir ja nicht zutrifft. Ich würde da mal fragen. Gruss Andrea
Hallo! Mir geht's auch so - mein Vertrag endet mit Beginn des Mutterschutzes. Soweit ich weiß muss man sich schon arbeitlos melden und bekommt dann vom Arbeitsamt Mutterschaftsgeld in Höhe der Arbeitslosen. LG, Monika
Hallo, mir gehts es genauso. Mein vertrag läuft zum 31.12. aus, da bin ich noch ca. 2 Wochen im Mutterschutz. Allerdings habe ich noch nie gehört, dass man sich dann arbeitslos melden kann, da man ja eigentlich keine Arbeit sucht...... Gruß Sabrina
Mein Vertragist 1 Woche nach Beginn des Muschutzes ausgelaufen. Meine Kk sagte, ich könne mich nur dann arbeitslos melden wenn ich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Tue ich doch aber nich... Versteh ich auch irgendwie nich..
Hallo Anni, du bekommst Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse auf Antrag vor der Geburt und nach der Geburt. Einen Zuschlag vom Arbeitgeber bis zum Gehalt, wie es war. Wenn dein Vertrag ausgelaufen ist, bekommst du lediglich von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Beim Arbeitsamt musst du dich nicht melden, da du ja keine arbeit suchst. wenn du dich nämlich arbeitslos meldest, musst du dem arbeitsmarkt auch zur verfügung stehen. das heißt, wenn ein stellenangebot kommt, musst du dann auch arbeiten gehen und dein kind irgendwo unterbringen. du gehst ja dann in elternzeit, die du glaube noch bei deinem alten arbeitgeber beantragst. LG Nadine
Hi! Bei meiner 1. SS lief mein AV am 30.11. ab. Mein Mutterschutz fing aber erst am 06.12. an. Ich habe mich damals Arbeitslos gemeldet (obwohl ich ja keine Beschäftigung gesucht habe) wegen dem Versicherungsschutz der Krankenkasse! Viele Grüße Steffi
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