Elternforum Schwanger - wer noch?

mutterschutz

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miriam

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Hallo ihr lieben, mein voraussichtlicher ET war am 13.8.14 also Mutterschutz vom 02.07.14 - 08.10.14 . Entbunden habe ich aber genau 2 Wochen vorher also am 30.07.14. So und jetzt meine Frage . Wie sieht es denn jetzt mit dem Mutterschutzgeld aus? Bekommen habe ich von mein AG nur bis zum 08.10.14 aber der Mutterschutz vor der Geburt verlängert sich doch um 2 Wochen. Also quasi bis zum 22.10.14?? Und er müsste mich doch bis zum 22. 10.14 bezahlen? Aber die Krankenkasse hat mir ne Bescheinigung über das Mutterschutzgeld ausgestellt und da steht auch der voraussichtliche Mutterschutz drin...


Olis Mama

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Antwort auf Beitrag von miriam

War bei meinem Sohn auch.Er ist geboren 38 + 5,aber ich habe nur den MuSchu bekommen,der vorgesehen war.Ich glaube,wenn man Frühchen hat,kann man den MuSchu verlängern (die Wochen zu früh werden dann angehängt),aber ob unsere Kinder jetzt als "vor der Zeit" gerechnet werden,keine Ahnung,ist bei mir aber auch zu spät ;) Frag doch mal auf deiner Krankenkasse nach!


Rose22

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Antwort auf Beitrag von miriam

Hallo, wieso sollte sich dein Mutterschutz um 2 Wochen verlängern? Das ist nicht der Fall. Du hättest nur länger Mutterschaftsgeld bekommen wenn dein Baby später auf die Welt gekommen wäre. So bekommst du ganz normal Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Also dein Arbeitgeber hat dich richtig ausbezahlt


shade1983

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Antwort auf Beitrag von Rose22

Huhu! Rose22 hat Recht, ich sehe das genauso. :-) LG


Rose22

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Antwort auf Beitrag von miriam

Noch einmal zum Verständnis. Du hast zwar Mutterschaftsgeld nur 4 Wochen vor der Entbindung bekommen aber somit 10 Wochen nach der Entbindung. Normalerweise steht dir aber nur 8 Wochen zu. Somit gleicht sich das für dich wieder aus, damit dir durch deine frühere Entbindung kein Nachteil entsteht. Demnach ist es für das Mutterschaftgeld egal wann du dein Baby entbunden hast. Außer es wäre später gekommen als der eigentliche errechnete Termin 13.08.2014. So zum Beispiel. Dein Kind wäre am 25.08.2014 erst zur Welt gekommen, dann würden dir ab diesem Termin noch genau die 8 Wochen Mutterschaftsgeld zustehen. Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Liebe Grüße


wolke76

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Antwort auf Beitrag von miriam

Hallo, ohne jetzt auf den Kalender zu gucken erkläre ich es mal so: Du hast Anspruch auf Mutterschaftsgeld für den Zeitraum von 6 Wochen VOR und 8 Wochen NACH der Entbindung plus den Entbindungstag selber. Wenn du nun 2 Wochen früher als geplant entbindest (und somit nur 4 Wochen vor ET MuSchu hattest), erhältst du Mutterschaftsgeld nun für 8 Wochen nach der tatsächl. Entbindung zzgl. die nicht in ANspruch genommenen 2 Wochen. Somit hast du in jedem Fall Anspruch auf 12 Wochen+1 Tag (insgesamt). In deinem konkreten Fall scheint alles zu stimmen. Du bekommst ja nicht noch 2 Wochen extra; du musst immer vom tatsächlichen Entbindungstag ausgehen. Dass bei dir das Datum des Fristendes vom voraussichtlichen ET mit dem tatsächlichen Ende übereinstimmt, ist einfach Zufall. Hättest du 3 Tage zu früh entbunden, hätte man Mutterschaftsgeld für 8 Wochen + 3 Tage nach der tats. Entbind. gezahlt. Tatsächlich verlängern tut sich der Mutterschutz nur, wenn man eine Frühgeburt hatte (dann bekommt man 12 Wochen nach der Entbind. plus die nicht in Anspruch genommenen Tage vorher) bzw. wenn man später als geplant entbindet.