Elternforum Schwanger - wer noch?

mutterschutz

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muss ich mich an den mutterschutz halten?? ich arbeite im kino das 2 häuser neben mir steht und das mache ich ca 23 std im monat. mein chef stellt es mir frei ob ich weiter arbeite oder nicht. bekomme ich denn dann das erziehungsgeld noch??? ist mein erstes kind und daher weiß ich noch nicht so viel. danke schön


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Also normalerweise müsste man schon gehen, weil wenn was ist mit dir, dann geht das allein auf deine Kappe.


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Ich weiß nicht, ob das einfach so geht. Ich denke eigentlich im Mutterschutz besteht Beschäftigungsverbot. D.h. Du DARFST nicht arbeiten. Würde mich da mal richtig kundig machen, ehe es Ärger gibt. Viel Glück und ne schöne Zeit.


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Mutterschutz und Erziehungsgeld haben nichts miteinander zu tun. Sie sind z.B. auch in verschiedenen Gesetzen geregelt. Das MuSchGesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz, das heißt, der Kinobetreiber hat das Problem, falls irgendwer - Gewerbeaufsichtsamt z.B., die müssten von Deinem/Deinen Arbeitgeber/n von der Schwangerschaft informiret werden und kommen bei Verdachtsmomenten auch mal vorbei - daruf kommt, dass er Dich ausserhalb der Regelungen des Gesetzes beschäftigt.


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Hallo, also es stimmt - das Erziehungsgeld, nach der Geburt, wenn du im Erziehungsurlaub bist bekommst du nach Antragstellung. Mit Einwilligung deines Arbeitgebers kannst du 100%ig bis an die Geburt ran arbeiten - Voraussetzung ist, dass du, dein Arbeitgeber und das Gewerbeaufsichtsamt einverstanden seit. Bei Arbeiten nach 20 Uhr stehen die Chancen aber schlecht, da du dies eigentlich (mit Ausnahmen, z.B. Schauspieler) ab Meldung der Schwangerschaft nicht mehr tun darfst. Da musst du dich ganz genau mit deinem Arbeitgeber absprechen und dich rückversichern, denn im Ernstfall, wenn irgendwas passiert, stehst du sonst ganz allein da. Klingt nicht so toll, ich weiß, aber ich weiß das alles, weil bis letzte Woche auch voll berufstätig war und abends gearbeitet habe. Aber wie gesagt, alles mit den beteiligten Personen genau abklären lassen! Ne schöne Kugelzeit!


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huhu bellymum hat recht, bis zur geburt hin darfst du arbeiten, wenn du es ausdrücklich wünschst (aber wegen ausserordentlicher zeiten mußt du dich absichern), aber nach der geburt besteht das beschäftigungsverbot 100%, da darf man 8 wochen nicht arbeiten gehen und der arbeitgeber darf einen nicht beschäftigen lg