Elternforum Schwanger - wer noch?

Mutterschutz - Wann endet diese wenn Baby 2 Wochen früher als ET?

Mutterschutz - Wann endet diese wenn Baby 2 Wochen früher als ET?

Li.lie

Beitrag melden

Halloooo Bin gerade dabei den Antrag auf Elternzeit für meinen AG zu schreiben. Nun frage ich mich: Wann endet jetzt mein Mutterschutz?! Geht das jetzt nach dem vorraussichtlichen ET (15.12.) oder nach dem Geburtsdatum meines Sohnes (30.11.) ??? Also wann sind dann diese 8 Wochen Mutterschutz bzw. Beginn der Elternzeit? Lieber Gruß Li.lie


Annett23

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Li.lie

also ich würde sagen, das bei dir die 8 wochen mutterschutz ab dem tag der geburt, also der 30.11. gerechnet werden, es war ja kein frühchen. lg annett


falous

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annett23

das ändert sich gar nicht!!!!!!so wie der termin im ausweis steht so ist es dann auch!!!nur wenn das kind später wie et kommt verlängert es sich um diese tage


falous

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von falous

daher weiß ich es auch habe ich ein kind was 2 wochen später kam


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Li.lie

oT


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

s. unten


Lilisu

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Li.lie

Hab auch gelesen, dass sich nichts ändert..


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Li.lie

Auszug aus dem Gesetz: "Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten." Man hat also immer mindestens 14 Wochen Mutterschutz.


falous

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

aber eine frühgeburt zählt nur bis 37+6 ab 38 ist es keine frühgeburt mehr !!!!!!!!


MaSchie26

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Aber 2 Wochen vor dem errechneten ET st es doch keine Frühgeburt, oder??????


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von falous

Eine Frühgeburt ist es VOR der 37.SSW und ab 36+1 ist es keine mehr, weil dann SSW37 beginnt. Die Geburt meines Sohnes wurde SSW 36+1 eingeleitet.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von falous

Es steht ja auch da: "Bei medizinischen Frühgeburten UND bei SONSTINGEN VORZEITIGEN ENTBINDUNGEN" also ist alles abgedeckt, was vor dem ET liegt


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von MaSchie26

s. oben UND BEI SONSTIGEN VORZEITIGEN ENTBINDUNGEN Ich hab gehört, dass es früher anders war, dass man halt einfach Pech gehabt hat, wenn der Zwerg zu früh kam, der daraus folgenden Ungerechtigkeit wollte man entgegenwirken und das Gesetz ist jetzt so. Also immer mind. 14 Wochen Mutterschutz. Wenn der Zwerg natürlich später kommt, hat man immer noch Glück und es ist mehr, da die 8 Wochen nachher AB GEBURT und die 6 Wochen vorher AB errechnetem ET sind.


wolke76

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Li.lie

MuSchu endet 8 WOchen nach Entbindung zzgl der 14 Tage, die du nicht in Anspruch nehmen konntest, weil das Kind früher kam. In der Bescheinigung der KK steht das genau drin, schau mal rein bzw. fordere sie dir an - die brauchst du eh für den Antrag. LG