Li.lie
Halloooo Bin gerade dabei den Antrag auf Elternzeit für meinen AG zu schreiben. Nun frage ich mich: Wann endet jetzt mein Mutterschutz?! Geht das jetzt nach dem vorraussichtlichen ET (15.12.) oder nach dem Geburtsdatum meines Sohnes (30.11.) ??? Also wann sind dann diese 8 Wochen Mutterschutz bzw. Beginn der Elternzeit? Lieber Gruß Li.lie
also ich würde sagen, das bei dir die 8 wochen mutterschutz ab dem tag der geburt, also der 30.11. gerechnet werden, es war ja kein frühchen. lg annett
das ändert sich gar nicht!!!!!!so wie der termin im ausweis steht so ist es dann auch!!!nur wenn das kind später wie et kommt verlängert es sich um diese tage
daher weiß ich es auch habe ich ein kind was 2 wochen später kam
oT
s. unten
Hab auch gelesen, dass sich nichts ändert..
Auszug aus dem Gesetz: "Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten." Man hat also immer mindestens 14 Wochen Mutterschutz.
aber eine frühgeburt zählt nur bis 37+6 ab 38 ist es keine frühgeburt mehr !!!!!!!!
Aber 2 Wochen vor dem errechneten ET st es doch keine Frühgeburt, oder??????
Eine Frühgeburt ist es VOR der 37.SSW und ab 36+1 ist es keine mehr, weil dann SSW37 beginnt. Die Geburt meines Sohnes wurde SSW 36+1 eingeleitet.
Es steht ja auch da: "Bei medizinischen Frühgeburten UND bei SONSTINGEN VORZEITIGEN ENTBINDUNGEN" also ist alles abgedeckt, was vor dem ET liegt
s. oben UND BEI SONSTIGEN VORZEITIGEN ENTBINDUNGEN Ich hab gehört, dass es früher anders war, dass man halt einfach Pech gehabt hat, wenn der Zwerg zu früh kam, der daraus folgenden Ungerechtigkeit wollte man entgegenwirken und das Gesetz ist jetzt so. Also immer mind. 14 Wochen Mutterschutz. Wenn der Zwerg natürlich später kommt, hat man immer noch Glück und es ist mehr, da die 8 Wochen nachher AB GEBURT und die 6 Wochen vorher AB errechnetem ET sind.
MuSchu endet 8 WOchen nach Entbindung zzgl der 14 Tage, die du nicht in Anspruch nehmen konntest, weil das Kind früher kam. In der Bescheinigung der KK steht das genau drin, schau mal rein bzw. fordere sie dir an - die brauchst du eh für den Antrag. LG
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