Mitglied inaktiv
Hallole, ich frag mich grad, was ich denn ab Donnerstag "BIN"???? Also, bis Mittwoch bin ich im Mutterschutz, und dann ??? Seit 1. August bin ich arbeitslos, also hab bin ich nach der Mutterschutzfrist logischerweise ja nicht im Erziehungsurlaub. Bin verwirrt, muß ich mich jetzt auf irgendnem Amt als "arbeitslose Erziehende" melden ;-)))) ???? Ist jemand in der gleichen Situation??? Danke für eure Antworten..... Gruß Sigi
ich bin aktuell in der gleichen situation - hab das allerdings noch vor mir: mein muschu beginnt am 16. märz und die stelle ist bis ende märz befristet. ich habe mich bereits vor 2 wochen - also fristgerecht 3 monate vor ende des arbeitsverhältnisses, wozu man eben verpflichtet ist - arbeitssuchend gemeldet und bei der arbeitsagentur eben direkt kund getan, dass ich im anschluss in erziehungszeit gehe und mich (wiederum fristgerecht) 3 monate vor gewünschtem wiedereinstieg ins berufsleben melden werde. ich würde dir dringend raten, einfach mal so einen termin bei der arbeitsagentur über dich ergehen zu lassen - auch wenn du da unsinnige fragebögen, die für dich momentan gar nicht zutreffen, ausfüllen musst - ich habe nämlich sehr unterschiedliche infos zur rechtslage bekommen - und mir wurde gerate lieber einmal zu viel - also jetzt schon - als einmal zu wenig, da ansonsten evt. schon irgendwelche fristen für den anspruch auf arbeitslosengeld abgelaufen sein könnten oder die das recht haben, einen mit einer sperrfrist zu belegen etc... viel glück andrea
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