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Mutterschutz frage

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Mutterschutz frage

Jojo0104

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Mein ET ist der 28.02 dann wäre mein MuSchu ja am 28.04 vorbei, wenn der kleine jetzt aber mal angenommen am 15.02 kommt gelten die 8 Wochen dann ab dem tatsächlichen Geburtstermin oder? Also quasi z.B 15.04


KatKay

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Antwort auf Beitrag von Jojo0104

huhu, also bei geburt am 28.2. wäre der letzte tag deines mutterschutzes genaugenommen der 27.4. also: ja, richtig. kommt er früher (oder später), dann zählt dieser tag und nicht dein errechneter termin einzige Ausnahme: dein zwerg gilt aus gesundheitlichen gründen als frühchen. die zeit, bis er dann nicht mehr als frühchen gilt, wird dann hintendran gehängt d.h.: 8 wochen mutterschutz plus xx tage bis wann ein baby gewichtsmässig, größenmäßig und gesundheitlich als frühchen gilt, kannste mal im netz nachlesen. da du aber schon 38. ssw bist, sollte das eigentlich bei dir nicht mehr der fall sein (zumeist gelten babies bei geburt ab 36+ als normalgeboren und nicht als frühchen und bei sehr gutem "geamtzustand" selbst dann nicht zwangsläufig. also: nunj keine panik mehr. wünsche dir alles gute für die nächsten/letzten tage und wochen. lg die kat


-zuckerle-

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Antwort auf Beitrag von KatKay

Ich versteh das anders! Kommt das Baby früher, zählt der ET. Kommt das Baby nach ET, zählt der tatsächliche Entbindungstermin. "Nach der Niederkunft dürfen die Wöchnerinnen bis zum Ablauf von acht Wochen nicht beschäftigt werden, bei Früh- und Mehrlingsgeburten wird diese Zeit auf zwölf Wochen ausgedehnt. Insgesamt betragen die Mutterschutzfristen (vor und nach der Geburt) zusammen mindestens 14 Wochen. Alle Tage, die durch eine „vorzeitige“ Entbindung verloren gehen, werden gewissermaßen an die acht- bzw. zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt „angehängt“."


Babybauch1993

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Antwort auf Beitrag von Jojo0104

Ich glaube bin mir aber nicht sicher, wenn das Baby früher kommt sagen wir mal eine Woche. Hatte man ja nur 5 Wochen Mutterschutz vor der Geburt und hängt dann die Woche wo fehlt hinten hin. Und wenn das baby eine Woche zuspät kommt hat man trotzdem 8 Wochen ab dem Geburtstermin Aber bin mir nicht sicher :)


Fuchsina

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Antwort auf Beitrag von Jojo0104

Es ist ganz definitiv wie folgt: Eine Frau hat immer Anspruch auf mindestens insgesamt 14 Wochen Mutterschutz, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Wenn das Kind genau am ET kommt, dann hatte man eben diese 6 Wochen vorher und hat noch 8 Wochen danach, insgesamt 14 Wochen. Kommt das Kind nach dem ET, dann hat man vor dem ET 6 Wochen plus x, danach die 8 Wochen. Die 8 Wochen nach der Geburt werden also nicht um die Übertragung gekürzt. Hier hat mal insgesamt 14 plus x Wochen Mutterschutz. Kommt das Kind vor dem ET, bekommt man die verlorene Zeit nach der Geburt dazu. Kommt das Kind z.B. genau eine Woche vor dem ET, dann hat man vor dem ET nur 5 Wochen Mutterschutz, die verlorene Woche wird aber drangehängt, so dass man nach der Geburt 9 Wochen Mutterschutz hat. Die Woche geht also nicht verloren und man hat auch hier insgesamt 14 Wochen Mutterschutz. Etwas anderes gilt bei Frühchen und Mehrlingsschwangerschaften, hier verlängert sich der Mutterschutz um einige Wochen.


77shy

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Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Es ist genauso, wie sie es schreibt. Egal, ob Frühchen oder nicht, man bekommt die "verlorenen" Wochen/Tage IMMER hinten dran gehängt. MfG