Mitglied inaktiv
Hilfe... wer kann mir helfen. Ich habe am 15.07.05 ET und mein Mutterschutz beginnt am 03.06.05. Nun weis ich nicht ob ich den Urlaub nur anteilig bis Juli oder bis September bekomme. Habe noch einen Resturlaub für das GANZE Jahr von 21 Tagen. Würde den 12.05.05 als letzten Arbeitstag ausrechnen. Stimmt das ???? Wer kann mir helfen ??? Lieben Gruß
also....anspruch auf urlaub hast du bis september. wenn dein mutterschutz am 03.06. beginnt + 6 wochen vor der entbindung + 8 wochen nach der entbindung. in der zeit hast du auch noch anspruch auf urlaub.
Guten Morgen Smilie, ich muss Dich da leider enttäuschen, denn ich hatte auch die gleiche Hoffnung wie Du. Dein Anspruch auf Urlaub geht laut Mutterschutzgesetz nur bis zum errechneten Termin, also nur bis zum 15.07. und nicht wie meine Vorposterin vermutet hat bis September. Schön wär´s. Seufz. Du hast dann also noch ca. 11 Urlaubstage, die Du vor dem 6-wöchigen Mutterschutz nehmen kannst. Aber für ne genaue Antwort täte ich die Personalabteilung fragen. Du wirst nicht die erste Schwangere in eurem Betrieb sein. ;o) Dir einen schönen Tag und tut mir sorry, dass ich keine bessere Nachricht für Dich habe. Federwölkchen
Auch bei mir hat sich die Frage gestellt, wie lange Urlaubsanspruch???? Mein Chef hat sich erkundigt, und mir mitgeteilt, dass der Urlaubsanspruch bis 8 Wochen nach der Entbindung besteht. Bei dir also bis 15.09.2005 Liebe Grüße Emilia.
Hallo allerseits, das ist ja höchst komisch mit dem Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz. Jeder schreibt bzw. sagt etwas anderes. Dabei müsste doch eigentlich für alle Schwangere das Gleiche gelten. Emilia, woher hat Dein Chef denn die Info? Wo kann man das nachlesen, was er herausgefunden hat? Im Mutterschutzgesetz steht nämlich dass man Urlaubsanspruch nur bis zum ET und nicht noch die 8 Wochen danach hat. Habe nun auch im Forum von Frau Bader mal diese Frage gestellt und bin auf deren Antwort gespannt. Bis dahin. Sonnige Grüße, Federwölkchen
Hallo Federwölkchen, hallo alle zusammen. Mein Chef hat unsere Steuerkanzlei zur Beratung mit einbezogen. Steuerberater musste sich auch erst schlau machen.Ich kann dir aber leider nicht mitteilen woher er diese Info´s genommen hat. Liebe Grüße, Emilia.
du hast definitiv für den KOMPLETTEN MUTTERSCHUTZ urlaubsanspruch!!! das weiß auch jede personalabteilung,zumindest bei nicht allzukleinen firmen,da muss man nicht den steuerberater fragen.... link: http://www.wdr.de/tv/service/familie/inhalt/20030305/b_4.phtml kann man auch überall sonst nachlesen... lg pitti