Lina198811
Hallo Ihr Lieben, ich hab mal eine Frage. Laut Mutterschutzgesetz darf ich nicht länger als 8,5h arbeiten aber nun ist es bei uns so, dass wir zb Montags und Donnerstags 10h arbeiten und dafür andere Tage kürzer, dies hängt mit den Öffnungszeiten zusammen. Wenn ich nun also nur 8,5h arbeiten darf, hab ich keine Möglichkeit auf meine Stunden zu kommen. Wie war das bei Euch?
dann muss der AG für die restliche zeit ein bv aussprechen.
1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. ... In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt. Bei mehreren Arbeitgebern sind die Arbeitszeiten zusammenzurechnen. (2) Der Arbeitgeber muss der schwangeren oder stillenden Frau nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewähren. ... meines Erachtens ist es nicht so Eindeutig mit dem 8,5 Stunden ... Überstunden sind im MuSchG nicht grundsätzlich ausgeschlossen ... Bist du die erste Schwangere deines AG? Falls ja, das Gewerbeaufsichtsamt ist die richtige Stelle für die Beratung.
Danke für die lieben Antworten- ich hab morgen Gespräch mit der Personalabteilung mal schauen was da raus kommt.
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