Mitglied inaktiv
hallo unser kleiner kan eine woche zu früh! wird die woche nicht an den mutterschutz hinten angehangen so das isch dann 5 wochen vorher und 9 wochen nachher habe? so das ich auch auf 14 wochen insgesamt komme laut arbeitgeber muß ich nämlich schon nach 8 wochen wieder gehen!hätte dann 13 wochen mutterschutz gehabt! was stimmt denn nun? lg nilsmum
die Zeit, die die Kinder zu früh kommen, wird hinten an den Mutterschutz wieder dran gehängt, damit Du eben auf die 14 Wochen kommst. Hab ich vor Kurzem erst wieder gelesen. Bestell Deinem Arbeitgeber mal nen schönen Gruß - es gibt sowas wie Mutterschutzbestimmungen auch in Broschüren, die die Personalabteilung immer zur Hand haben sollte!
hat man nicht immer 6 wochen vor der geburt? und acht wochen nach der geburt je nachdem das baby kommt? meiner kam drei wochen zu früh und davon wurde ausgegangen von der geburt aber die 6 wochen vorher blieben :o) lg sarah
Ausgangspunkt für den Mutterschutz ist doch immer der ET ... und alle wissen, wie wenig Kinder wirklich genau zum errechneten Zeitpunkt kommen. Um also die 6 Wochen vor der Entbindung exakt zu timen müssten wir ja alle Hellseher sein ;-) Daher ist es doch nur gerecht, dass die Zeit, die der kleine Wicht zu früh kommt hinten wieder dran gehängt wird, oder?!
Bin mir ziemlich sicher, daß Dir ganz normal 14 Wochen zu stehen. Das hat meine Sachbearbeiterin von meiner KK mir erst neulich gesagt, also wird's wohl stimmen. Kommt das Baby "zu früh", dann wird die zu frühe Ziet einfach hinten dran gehängt. So oder so kommen 14 Wochen raus. Ich rate Dir aber, bei Deiner KK anzurufen und das dort mal nachzufragen, dann weißt Du genau Bescheid und kannst Deinem Arbeitgeber mitteilen, daß Du erst nach dieser Zeit wieder arbeitest. Alles Gute Katharina
ja aber der arbeitgeber geht vom vorraussichtlichen et aus der auch vom fa im mutterpass steht, oder nicht? bin ich echt zu blöd um das zu verstehen ;o) mein ältester kam genau am et aber das konnt ja keiner ahnen :o) lg sarah
verlängerten mutterschutz, ansonsten pech gehabt, aber das baby kann ja auch nach errechnetem ET kommen und du hast hinterher 8 wochen, wird ja auch nicht gekürzt nur weil es vorher ein paar tage länger war....
Hi, also bei uns ist das so geregelt, dass die Frauen, die früher entbunden haben (vor ET) die fehlenden Tage, weil Kind zu früh gekommen ist, dann hinterher mit dazukommen. Kommt das Kind später werden ab ET 8 Wochen Mutterschutz gerechnet. VOn der Barmer Krankenkasse gibts eine Übersicht über die Schutzfristen, da kannst Du ganz genau ablesen, bis wann Du MuSchu hast, je nachdem, wann Dein Kind geboren wurde. Aber insgesamt hast Du mind. 14 Wochen MuSchu (i.d.R. 6 Wochen vor der GEburt, 8 Wochen nach der Geburt). Steht im Mutterschutzgesetz bzw. in der Mutterschutzverordnung. LG Anne
Bei mir war es so, daß die 8 Wochen nach ET als Mutterschutz liefen und obwohl Josh knapp 3 wochen zu früh war, wurde nichts angehängt. Eine Sonderregelung gibt es nur für Frühgeburten. Deine KK weiss da mehr drüber, frag doch da mal nach. LG Nicole
bei meinen kindern war es so : der erste war 5 wochen zu früh.da garb es die 5 wochen hinten dran und noch mal die wochen weil der eine frühgeburt war. mein zweiter kam 2 wochen zu früh und auch die mußten hinten dran gehangen werden . claudia
Ich bin Personalsachbearbeiterin und betreue mit meiner eigenen SS nun die dritte Schwangere bei uns. Fakt ist: Die 14 Wochen bleiben egal ob das Kind vor oder am ET kommt. Sollte das Kind nach dem ET kommen stehen dir 8 Wochen danach zu - Glück gehabt dann gibt es die Tage hinten an. Also 3 Tage über den ET sind zusammen 14 Wochen plus 3 Tage. Bei Früchen und Mehrlingsgeburten gibt es 2 Wochen mehr. Ich weiss aber nicht seit wann das gilt, denn in den 80er bei meinen Großen durfte ich auch 2 und 4 Wochen verzichten. LG Xav
Hi, also Du hast auf jeden Fall 14 Wochen nach der Geburt! Ich weiß aber von einer Kollegin, dass das vor einiger Zeit noch nicht so war, wenn das Kind früher kam, hattest Du eben Pech. Jetzt ist das anders! Vielleicht sind einige hier sowie Dein Chef noch auf dem alten Stand. Auf jeden Fall mal im Mutterschutzgesetz (§6, Abs. 1, Satz 2) nachlesen!!!
Ähm, also nicht 14 Wochen nach der Geburt, sondern 14 Wochen insgesamt, meinte ich.