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Mutterschatsgeld, Erziehungsgeld, befrist. Vertrag

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Hallo! Mein Baby soll zwischen dem 06.09. und 13.09.2005 kommen. ET kann erst am 03.02.2005 genau beim FA gesagt werden. Ich habe einen befristeten Vertrag, der zum 31.08.2005 ausläuft. Vom Datum her passt es super, aber ... wie sieht es mit dem Mutterschaftsgeld aus? Bekomme ich ab September das Geld vom Arbeitsamt? Wie sieht es mit dem Arbeitslosgengeld, bzw. Erziehungsgeld aus? Hat jemand Ahnung davon? LG


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Hallo, bei mir war es auch so wie bei dir. Ich habe das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekomme in Höhe von Knapp 20 Euro pro Tag. Die Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld wenn du zu beginn der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältmis standest. Erziehungsgeld kann du dann normal beantragen. Arbeitslos kannst du dich auch bis zur Entbindung melden, die Zahlen dann bis zum Mutterschutz und dann die Krankenkasse. Hoffe du verstehst das wie ich es geschrieben habe.


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Hallo nochmal. Du kannst dich zwar Arbeitslos melden aber der Aufwand für 6 Tage??? Kannstes dir ja überlegen.


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Man bekommt doch aber 6 Wochen und 8 Wochen nach dem ET Mutterschaftsgeld. Wer bezahlt mir denn ab 01.09.2005 weiterhin für über 8 Wochen mein Mutterschaftsgeld, die Krankenkasse (das volle Geld, wie das Gehalt?) oder das Arbeitsamt? Oder läuft das bei einem befristeten Vertrag gar nicht so? Das habe ich immer noch nicht ganz verstanden. Mein Vertrag läuft ja zum 31.08.2005 aus. Leider. LG


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Hallo! Mein Arbeitsvertrag ist am 31.12. ausgelaufen und mein Muschutz beginnt am 14.02..ich habe ab dem 1.1.Arbeitslosengeld beantragt (vorsicht:am besten gleich machen, es muss bei befristeten Verträgen 3 Monate vorher passieren sonst kriegst du, wie ich, Abzüge pro Tag zu spät), dann beantragt man 7 Wochen vor dem ET bei der Krankenkasse Mutterschutzgeld-dann kriegst du aber kein Arbeitslosengeld mehr. Kindergeld und Erziehungsgeld wie gehabt.Was ich jetzt aber nicht weiß, ist, wie es nach dem Muschutz mit Geld aussieht-Ob man dann noch Ansprüche auf Arbeitslosengeld hat. Ich glaube aber, nein. Ich hoffe das hat Dir ein wenig weitergeholfen!!Sabine


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Hallo, bei mir war es letztes Jahr ähnlich. Mein Vertrag ging bis zum 31.12.03. Ab dem 1.1.04 bekam ich arbeitslosengeld, bis zum Beginn des Mutterschutzes. Mutterschutzgeld bekam ich von der KK, 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher. Wenn du weisst das dein Arbeitsvertrag ausläuft, musst du maximal 3 Monate vorher dich arbeitssuchend melden. Das musst du auf jedem Fall, wenn du Geld vom AA willst. Mutterschutzgeld bezahlt die KK nicht das Arbeitsamt. sobald du in Mutterschutz bist, hast du mit AA nix mehr zu tun. Erziehungsgeld musst du beim Versorgungsamt beantragen. Das geht aber erst wenns Kind da ist. Da werden die Einkünfte von dir (also Mutterschutzgeld) und von deinem Mann berücksichtigt. Achtung, sie haben die Grenze runtergesetzt. Wir haben nur für 4 monate bekommen, dann nicht mehr. Ich wünsch dir alles gute. Gruss Andrea mit Florian, der schon schläft


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Vielen lieben Dank, dass hat mir weitergeholfen. LG