Mitglied inaktiv
Hallo Ihr lieben, Ich bekomme Arbeitslosenlosengeld. Und als ich erfahren habe das ich Schwanger bin war ich nicht Berufstätig. Habe ich auch recht auf Mutterschaftsgeld von der KK? Ich bekomme aber ein bisschen vom Arbeitsamt.
Hallo, also ich bin ab 1. August arbeitslos, wurde während der Schwangerschaft gekündigt, weil der Betrieb schließt. Lt. Auskunft von meiner KK bekomm ich Mutterschaftsgeld in Höhe vom Arbeitslosengeld. Ich würd an Deiner Stelle einfach mal bei der KK anrufen. LG Sigi
Du bekommst die gleiche höhe Mutterschaftsgeld wie Arbeitslosengeld. Das steht dir zu (6 wochen vor und 8 Wochen danach)auch wenn du nicht arbeiten warst. Das reicht schon das du Arbeitslosengeld bekommst. Also so schnell wie möglich erledigen, sonst ist es nachher zu spät. LG Yvonne
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