Mitglied inaktiv
Ich bin heute etwas verwirrt. Bin bis zum Mutterschutz krank geschrieben. Bekomme Geld von der Krankenkasse. Bekomme ich nicht ab dem Mutterschutz wieder normales Gehalt vom Arbeitgeber ??? Oder liege ich da völlig falsch? Bitte mal um kurze Antowrt !!! Danke Claudia
hallo claudia soweit ich informiert bin ist das so,das wenn du länger als 6 wochen bis zum mutterschutzbeginn krangeschrieben bist,dann bekommst du nach den 6 wochen krankengeld von der krankenkasse und ab dem beginn des mutterschutzes muß dein arbeitgeber wieder zahlen.aber das mutterschaftsgeld kannst du erst nach der geburt deines babys beantragen und zwar bei der krankenkasse ,anrufen genügt die schicken dir dann eigentlich den antrag zu.das wird dann aber nur einmal gezahlt.bis dahin hoffe das ich dir einbissel helfen konnte,gruß micha
Also von wem du das nun bekommst weiß ich leider nicht ,nur das Du das Geld für die 6 Wochen davor vor der Entbindung bekommst alles zusammen und das für die 8 Wochen danach bekommst du dann wenn du entbunden hast und die Geburtsurkunde und was die alles haben wollen abgeschickt hast! Silke
Hallo, also das ist so: Wenn du vor dem Mutterschutz Krankengeld bezogen hast, wir der Schnitt deiner Einnahmen der letzten drei Monate zu Grunde gelegt. Für die Zeit der Schutzfrist bekommst du von deiner Krankenkasse dann 13 EUR pro Tag und den Rest zum 3 Monats-Schnitt bezahlt dein Arbeitgeber drauf... Gruß Sabrina
Sorry, die Antworten verwirren mich etwas. Du bekommst in der Regel vom Frauenarzt ca. 7 Wochen vor dem Entbindungstermin eine Bescheinigung über den mußmaßlichen Entbindungstermin. Diese Bescheinigung schickst Du Deiner Krankenkasse und dann bekommst Du von dort das Mutterschaftsgeld. Allerdings mußte ich heute feststellen, daß das bei weitem nicht das ist, was ich bisher verdient habe. Ich selbst muß nun bis zum Entbindungstermin mit Einbußen von 500 Euro leben. :-(((
Hallo, ich war ja auch vor Beginn meines Mutterschutzes krank geschrieben. Dein Mutterschaftsgeld errechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate vor beginn des Mutterschutes. Hierbei zahlt die Krankenkasse maximal 13 € am Tag, den Rest gibt es normalerweise vom Arbeitgeber. So das du im schnitt das selbe Nettogehalt hast, als würdest du arbeiten gehen. Bedenke aber, das du ca. 6-7 Wochen vor ET deiner Krankenkasse eine bescheinigung zusenden mußt, über den voraussichtlichen Geburtstermin. Die zahlung erfolgt einmalig für die 6 Wochen vor ET und einmalig für die 8 Wochen nach der Entbindung. Du bekommst nach der Entbindung vom zuständigen Standesamt deine Geburtsurkunde und diverse ausfertigungen zum beantragen, von Erziehungsgeld, für die Krankenkasse, für den Arbeitgeber usw. Solltest du über ET gehen, bekommst du die zeit natürlich nachgezahlt. LG dani P.S. Ich hoffe ich hab jetzt nix vergessen.
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