Kinderwunsch_2020
Hallo alle zusammen,
Kurz zu mir:
Ich arbeite für 30 Stunden die Woche bei meinem AG seit Jahren.
2022 bis 05/2024 war ich in Elternzeit von meinem ersten Kind (gekürzt aufgrund des zweiten Kindes zum Beginn des MuSch des zweiten Kindes)
08/2024 erwarte ich mein zweites Kind und bin ab 10/2024 in Elternzeit und somit beginnt der Mutterschutz ab 06/2024.
Seit 01/2024 bis 06/2024 arbeite ich Teilzeit während der Elternzeit mit 20 Stunden die Woche.
NUN MEINE FRAGE:
Bekomme ich mein Mutterschaftsgeld auf die Zeit vom eigentlichen Vertrag mit 30 Stunden die Woche berechnet oder errechnet sich mein Mutterschaftsgeld für die Teilzeit während der Elternzeit mit den 20 Stunden in der Woche?
Ich habe extra meine Elternzeit vom ersten Kind zum mutterschutzbeginn des zweiten Kundes beendet, damit ich quasi wieder in mein alten Vertrag reinrutsche?
Was das ein falscher gedankengang oder ist es richtig so?
Wäre super hilfreich wenn ihr mir hilft
Dankeschön
Normalerweise funktioniert das so, genau. Ich beende auch meine Elternzeit und rutsche in den Mutterschutz vom 2. Kind, sodass sich dieses aus dem Vollzeitgehalt von vor Kind 1 berechnet. Ich meine, dass da dein Teilzeitlohn aus der EZ auch nicht „zählt“ sondern, da du nach Beendigung der EZ theoretisch wieder Anspruch auf deine alten Stunden hättest, sich auch die Mutterschutzleistungen daraus ergeben müssten…
Perfekt, so habe ich das auch gewollt. Wollte nur mal sichergehen deswegen mein Beitrag. Schön, dass du es genauso machst, dann weiß ich ja, dass ich es richtig gemacht habe.
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