Mitglied inaktiv
Hallo! Bekommt jeder das Mutterschaftsgeld? Und woher bekomme ich das Formular? Wieviel an Mutterschaftsgeld ist das? Lg Yvonne
Hallo! Mutterschaftsgeld steht jeder arbeitenden Mama zu, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt ( weiß nicht, wie es bei Arbeitslosigkeit ist, denke aber genauso). Zum beantragen bekommst Du von deiner FÄ einen gelben Schein mit vorraussichtlichen ET. Den gibts aber erst um die 33.SSW rum. Die rückseite musst Du ausfüllen und zu Deiner KK schicken, das ist quasi der Antrag. Jetzt wirds etwas kompliziert: Die KK zahlt max. 13 Euro pro Tag und zwar auf einen Schlag, einmal für die 6 Wochen vor der Geburt und nach Einreichung der Geburtsbescheinigung ( gibts beim Standesamt) für die 8 Wochen danach auch auf einen Schlag. Der Rest bis zum durchschnittlichen Monatsgehalt zahlt der Arbeitgeber weiterhin zum normalen Zahltag. Man bekommt also von 2 Stellen Geld. LG Susi
Hallo... hier kannst du auch nochmal alles nachlesen :-) http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm VG Nicky
Mutterschaftsgeld gibt es für Frauen, die einen Job haben, von der KK. Aber nur, wenn dieser Job versicherungspflichtig ist, d.h. wenn die Frau selbst Mitglied bei der KK ist. Wer einen Mini-Job hat und familienversichert ist, kann Mutterschaftsgeld beim BVA beantragen. Da gibt es aber nur eine Pauschale von max. 210 €. Der AG braucht dann auch nichts dazugeben. Nähere Infos, wer dort sein Mutterschaftsgeld beantragen kann gibts unter www.bva.de Wer nicht arbeiten geht, bekommt auch kein Mutterschaftsgeld, weder von der KK noch vom BVA. Wie es bei Arbeitslosengeld-Empfängern bzw. Hartz IV-Empfängern aussieht, weiß ich nicht. LG, Andrea
Danke für die Antworten. :-) Habe eine geringfügige Beschäftigung. Also betrifft es nicht mich. Muß mich also wie ob schon beschrieben, bei der BVA melden. Danke nochmals LG Yvonne
Hallo! Wie siehts den bei Frauen aus die selber bei der KK versichert sind,aber von einer Erziehungszeit in die nächste rutschen ? Danke Steffi
die Frauen welche von einer in die nächste Elternzeit rutschen, bekommen kein mutterschaftsgeld, weil vorher keine Beschäftigung bestanden hat, aus welcher Entgelt erzielt wurde