Mitglied inaktiv
Hi! Ich bin Angestellte, allerdings seit August 2008 für 2 Jahre in Elternzeit. Ich hatte bis August 2009 Elterngeld und seit dem aufstockend zu dem Einkommen meines Freundes Hartz IV. Habe ich trotzdem Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse? Wird das aufs Hartz IV angerechnet? Wenn ja, wovon ich mal ausgehe, bräuchte ich es ja gar nicht erst beantragen, oder? Lg marmite
Hallo Marmite, du hat auf jeden Fall Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der KK. Dein FA muss dir nur eine Bescheinigung für die KK ausstellen und wenn du die eingereicht hat, bekommt du normalerweise 13 Euro pro Tag. (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) Ob das auf das Hartz IV angerechnet wird, weiß ich leider nicht, aber das wäre echt eine Schweinerei, schließlich hat man jetzt ja auch viel mehr Ausgaben. Frag doch einfach mal nach, vielleicht hast du ja auch anrecht drauf. Ich hoffe es für dich. Alles Gute Nadine
du bekommst den kk anteil,es sei deine elternzeit ist um und stehst im arbeitsverhältnis. wegen hartz4 würde ich mal goggeln oder bei der kk nachfragen.
wir haben bei meinem großen auch aufstockend hartz4 bekommen, wenn ich mich recht erinnere wurde es als einkommen gewertet und angerechnet. bin mir aber nicht mehr sicher. lg kiki
Hallo, also ich hatte nichts bekommen, Begründung: ich stand in keinem Arbeitsverhältnis. Du bist doch noch in Erziehungszeit, das rechnet anders!!! Du arbeitest nicht, und dein Partner bekommt ergänzend H4. LG
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