Mitglied inaktiv
Hallo, Bin mal wieder verwirrt. Hab gestern bei der Krankenkasse angerufen wg. mutterschaftsgeld ( stimmt doch, oder? das was man 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt bekommt ) Die frau am anderen ende der leitung war mal wieder super unfreundlich und sehr kurz angebunden. Als ich gefragt hab wegen formulare abholen bzw. ausfüllen meinte sie irgendwas vonwegen familienversichert und dass ich dann nur nach der Geburt bescheid sagen soll, dass ich vorher aber nichts machen brauch. Jetzt weiß ich nicht, ob ich da was missverstanden hab, möcht auch erst dann nochmal nachfragen wenn ich mir sicherer bin. Steht mir dieses geld überhaupt zu? Bin bei meinem Mann mitversichert und arbeitslos. Wär super, wenn mir jemand helfen könnte... danke Julia
Hi, also Du bekommst 7 Wochen vor der Geburt vom Arzt eine Bescheinigung für die Krankenkasse wo der Entbindungstermin draufsteht. Das schickst dann ausgefüllt an die Krankenkasse. Und damit bekommst dann auch das Geld das Dir zusteht. Normal dauert das dann so ca. 2 Wochen bis es da ist. Anni
Hallo, das kommt drauf an. Vielleicht bist Du gar nicht anspruchberechtigt, wenn Du bei Deinem Mann mitversichert bist. Mutterschaftsgeld bekommt nur der, der berufstätig ist und ich meine, dann muss man auch selbst versichert sein. Ich war zuerst berufstätig, wurde dann arbeitslos und bekam ALG. Ich bin aber weiterhin selbstversichert bei der KK. Jetzt bekomme ich Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG. Wäre ich arbeitslos,und bekäme auf Grund meines Mannes keine ALHI, muss ich mich bei meinem Mann familienversichern. Dann stünde mir auch kein Mutterschgaftsgeld zu, weil ich kein eigenes Einkommen habe. Ich weiss ja nicht, wie es bei Dir ist. Ich würde mich einfach noch einmal bei der KK melden, ansonsten gibt Dir vielleicht auch das hiesige Arbeitsamt Auskunft. LG Sabine
Hallo, also ich glaube, wenn Du nur mitversichert bist, bekommst Du kein Geld von der Krankenkasse. Stattdessen hast Du Anspruch auf Geld vom Bundesversicherungsamt. Das sind maximal 210 Euro. Auf der Internet-Seite vom Bundesversicherungsamt ist genau erklärt, wer darauf Anspruch hat und wie man es beantragt.
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