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Mutterschaftsgeld - Berechnungsgrundlage

Mutterschaftsgeld - Berechnungsgrundlage

Renilein9

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Dank jahrelanger Vertragsergänzungen und nur 50% unbefristeter Vertragsinhalte, gestaltet sich die Rechnung für das Mutterschaftsgeld nun etwas komplizierter. Zumindest ist es für mich nicht ganz nachvollziehbar. Unabhängig davon, dass ich das Ganze gerade rechtlich noch prüfen lasse & das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, hätte ich schon ganz gern gewusst, was mich in worst case erwartet. Mein Mutterschutz beginnt am 23.9.2022. Im Juli habe ich noch volles Gehalt bekommen, im August hat sich mein Gehalt erheblich reduziert (Beschäftigungsverbot, Teilzeitbefristung), sodass es einen erheblichen Unterschied macht, ob Juni/Juli/August zur Berechnungsgrundlage zählen, oder Juli/August/September. Weiß jemand von euch, welche Monate in die Berechnung einfließen? Nach meiner Recherche zählen die letzten 3 abgerechneten Monate. Die Abrechnung fällt aber ziemlich genau in den Mutterschutzbeginn, deswegen bin ich ein wenig verwirrt


Suomi

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Antwort auf Beitrag von Renilein9

Stell die Frage doch mal hier im Expertenforum.


Renilein9

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Antwort auf Beitrag von Suomi

Du hast recht, ich wechsle mal rüber. Die bisherigen Kommentare bringen mich wirklich keinen Schritt weiter


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Renilein9

Aber beim Beschäftigungsverbot bekommt man doch volles Gehalt !? Darf es da Abzüge geben?


Renilein9

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Ich bin mit einem 100% Vertrag ins Beschäftigungsverbot gegangen. 50% davon waren aber nur unbefristet, der befristete Teil lief nun aus. Ob das rechtens ist, lasse ich noch prüfen. Habe aber parallel dazu auch unseren Betriebsrat eingeschalten. Möchte mir jedoch trotzdem alle Szenarien schonmal ausrechnen & mich ggfls. drauf einstellen können.


Baby10_22

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Antwort auf Beitrag von Renilein9

Das wird dich jetzt nicht erfreuen, aber du bekommst das was du netto bekommen hättest wenn du ab 23.09 einfach weiterarbeiten würdest wie du es gerade tust. Das Elterngeld wird dann auf Basis der letzten 12 Monate berechnet.


Renilein9

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Antwort auf Beitrag von Baby10_22

Ich verstehe nicht ganz, was du sagen möchtest? Das Mutterschaftsgeld berechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Antritt in den Mutterschutz. Wie kommst du denn darauf, dass der Stichtag der 23.9. ist und das Gehalt, was ich da bekommen hätte?


dea23

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Antwort auf Beitrag von Renilein9

Wie das genau läuft mit deinem (un)befristeten Vertrag weiß ich nicht. Allerdings ist die Grundlage der Berechnung nicht 3 Lohnabrechnungen sondern 12. Die Elterngeldstelle wird 12 Lohnabrechnungen von dir verlangen. Versuch doch mal deine zuständige Elterngeldstelle zu kontaktieren. Die können dir bestimmt weiterhelfen


Renilein9

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Antwort auf Beitrag von dea23

Es geht um den Mutterschaftslohn. Du sprichst hier grad vom Elterngeld. Das ist etwas anderes, und entsprechend auch ein anderer Stichtag und andere Berechnungsgrundlage. Die Elterngeldstelle hat mit dem Mutterschutz nichts zu tun. Mir gehts auch nicht um die Vertragssituation, die wird auf juristischer Ebene geklärt. Sondern lediglich um den Berechnungszeitraum für das Mutterschaftsgeld, diese 3 Monate. Danke dennoch für deine Mühe!