xBekki
Hallo zusammen
Ich weiß nicht, ob sich jemand damit auskennt, aber ich habe mal eine Frage.
Ich bin in Elternzeit bis 02.01.2019 bei AG 1 und bin jetzt wieder schwanger (ET 25.12.18). Habe aber im Januar 2018 bei einem anderen AG (AG 2) angefangen in Teilzeit zu arbeiten (60%). Das Personalbüro von AG 1 sagte, ich solle meine Elternzeit zum Mutterschutz kündigen und habe somit wieder Anspruch auf mutterschaftsgeld. Ich weiß, dass ich die 13€/Tag von der Krankenkasse bekomme. Aber wer zahlt mir das Mutterschutzgeld? Oder bekomme ich es sogar von beiden?
Liebe Grüße und vielen Dank schon mal
Ps: bei Frau Bader würde mal eine ähnliche Frage gestellt. Diese wurde jedoch knapper als knapp beantwortet und daraus lässt sich mMn nichts wirklich schließen
Frage wird bei fr. Bader jede Woche gestellt. Beendest du die EZ, dann zahlt dir AG das Mutteschaftsgeld. Beendest du nicht, dann nur AG Nr.2. Ist der Vertrag bei AG 2 nicht auf die EZ alleine befristet, dann kann es möglich sein das beide anteilig zahlen müssen. Aber nur wenn du die laufende EZ beendest. Sonst ruht der Vertrag bei AG 1 bis die EZ von alleine endet und du hast keinerlei Ansprüche ihm gegenüber.
Ach so, okay danke!
Ich kam halt bei google nur auf diesen einen Thread