xBekki
Hallo zusammen
Ich weiß nicht, ob sich jemand damit auskennt, aber ich habe mal eine Frage.
Ich bin in Elternzeit bis 02.01.2019 bei AG 1 und bin jetzt wieder schwanger (ET 25.12.18). Habe aber im Januar 2018 bei einem anderen AG (AG 2) angefangen in Teilzeit zu arbeiten (60%). Das Personalbüro von AG 1 sagte, ich solle meine Elternzeit zum Mutterschutz kündigen und habe somit wieder Anspruch auf mutterschaftsgeld. Ich weiß, dass ich die 13€/Tag von der Krankenkasse bekomme. Aber wer zahlt mir das Mutterschutzgeld? Oder bekomme ich es sogar von beiden?
Liebe Grüße und vielen Dank schon mal
Ps: bei Frau Bader würde mal eine ähnliche Frage gestellt. Diese wurde jedoch knapper als knapp beantwortet und daraus lässt sich mMn nichts wirklich schließen ![]()
Frage wird bei fr. Bader jede Woche gestellt. Beendest du die EZ, dann zahlt dir AG das Mutteschaftsgeld. Beendest du nicht, dann nur AG Nr.2. Ist der Vertrag bei AG 2 nicht auf die EZ alleine befristet, dann kann es möglich sein das beide anteilig zahlen müssen. Aber nur wenn du die laufende EZ beendest. Sonst ruht der Vertrag bei AG 1 bis die EZ von alleine endet und du hast keinerlei Ansprüche ihm gegenüber.
Ach so, okay danke!
Ich kam halt bei google nur auf diesen einen Thread ![]()