Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin arbeitslos mache aber so einen Minijob, wo ich wenigstens noch ein bischen was dazu verdienen kann. Nun weiß ich ja durch den unteren Thread, daß es das Geld von der KK, für die 6 Wochen vor der Geburt, auf einmal gibt. Aber was ist dann mit dem Minijob? Beim Arbeitsamt mußte ich das ja immer angeben, da es ja abgezogen wurde, was 165€ überschritt. (Möchte möglichst bis zur Entbindung noch etwas tun, da ich es eh von zuhause am PC mache und das bei freier Zeiteinteilung) Wie ist es hierbei? Muß ich das dann auch alles einreichen? Manja
Hallo Soweit mir bekannt ist, interessiert das bei der KK niemanden. Mußt nur den Aufhebungsbescheid vom A-amt abgeben und den Zettel vom Fa, wann evtl entbindungstermin ist. Was anderes wäre, wenn du auf 400€ basis arbeiten gehen würdest. Lg, Dani
da stimme ich meiner vorschreiberin nicht zu... ich hatte den antrag auf mutterschaftsgeld persönlich in der kk abgegeben und die hat mich dann gleich gefragt, ob ich nen minijob hätte, da dieser angerechnet wird. ich würde mich bei meiner kk mal erkundigen. nur rein theoretisch fragen.. ob das mit angerechnet wird. nicht das die wind davon bekommen und dann das geld wieder haben wollen. viele grüße angela
Mich würde mal die Frage interessieren was ist wenn ich auf 400€ Basis arbeiten gehe, was ist dann?? Kennst Sich jemand aus?? Welche Rechte wenn überhaupt habe ich?? Bin ich Kündbar?? Gilt der Mutterschutz genau so wie wenn ich fes angestellt bin?? Fragen über Fragen, vielleicht hat auch jemand Links für mich wo ich nachlesen ikann. Danke Sandra
Also ich arbeite auch nur auf 400 euro basis. Der Mutterschutz und seine Gesetze gelten da genau so wie bei Vollzeit Tätigen. Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gibt es aber nur wenn du Pficht oder Freiwliigversichert bis. Ansonsten gibt es die möglichkeit von der Bva Mutterschaftsgeld zu bekommen( nicht für Privat Versicherte). Lg Honny
Hallo, habe eben mit meiner KK telefoniert und nach einiger Wartezeit auch eine Aussage. Das Mutterschaftsgeld bekomme ich in Höhe der Arbeitslosenhilfe. Da ich beim Minijob keinerlei Sozialabgaben zahle und es ja vom AA genehmigt ist (wegen der Stundenzahl und so) brauche ich das bei meiner KK nicht angeben. Sprich, alles was ich dann noch dazu verdiene (ist ja eh nicht viel)muß ich nicht angeben. Jetzt bin ich schlauer und vielleicht hilft es einigen von Euch. Und zu der Frage des Kündigungsschutzes. Ich habe bei meinem Arbeitgeber angefragt und die sind da glücklicherweise sehr kulant. Ich kann nach den 8 Wochen nach der Entbindung einfach wieder anfangen. Jetzt bin ich beruhigter. Manja
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