Mitglied inaktiv
Hallo! Habe auch mal eine Frage zum Elterngeld.... Meine Tochter wurde im Juni 2007 geboren. Unser zweites Kind wird diesen Monat zur Welt kommen. Habe in der Zwischenzeit nicht gearbeitet. Mutterschaftsgeld bekomme ich ja dann nicht, oder? Und beim Antrag vom Elterngeld wird immer eine Bescheinigung über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes gefordert. Muß ich dann trotzdem diese Bescheinigung bringen das nichts gezahlt wurde? Werde ja sowieso nur den Mindestsatz von EUR 300,. (+75 EUR Geschwistergeld) bekommen. LG Melanie
Hallo. Ich habe mir damals auch von meiner Krankenkasse BKK eine Negativbescheinigung geben lassen müssen. Das wirklich nichts bezahlt wurde. Meine Krankenkasse hat sich auch gewundert, aber ist nun mal Vorschrift. Sie brauchen eine Bescheinigung, ob ja oder nein. Egal um welchen Betrag es sich handelt. Ich habe bei meiner Kasse angerufen und innerhalb von zwei Tagen war sie da.
Alles Gute und eine schöne Geburt.
LG Melanie
Die Frage ist, ob du weiterhin bei deinem Arbeitgeber im Angestelltenverhältnis stehst, dich also quasi in Elternzeit befindest? Denn dann hast du Anspruch auf Mutterschutzgeld. Du bekommst zwar "nur" den Anteil der KK, aber immerhin!
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