Elternforum Schwanger - wer noch?

Mal wieder Elternzeit

Mal wieder Elternzeit

Sonnenschein30

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Hallo zusammen, habe mal eine Frage zum Schreiben für die Elternzeit an den Arbeitgeber. Ich möchte gern zwei Jahre nehmen....danach am liebsten gar nicht mehr in die Firma zurück bzw. wenn ich nichts anderes finde, dann nur in Teilzeit. Muss ich in das Schreiben einen Satz aufnehmen wie: nach der Elternzeit stehe ich Ihnen wieder voll zur Verfügung? Bzw. muss ich da jetzt schon eine Stundenzahl angeben, die ich danach gern arbeiten würde? Oder kann ich das einfach weglassen und dann später fristgerecht die Teilzeit anmelden bevor ich wieder komme? Bei den Mustern im Internet steht ja meistens eine Angabe dazu mit drin?? Vielen lieben Dank für eure Hilfe LG


M.S.

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Antwort auf Beitrag von Sonnenschein30

Hallo! Schreib einfach, wie lange du in Elternzeit gehen möchtest. Das reicht. Dem AG würde ich es erst später mitteilen, das du nicht zurück kommen möchtest. Jetzt musst du da noch nichts zu eintragen. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sonnenschein30

nee brauchst du nicht. nur schreiben ich steh ihnen zur verfügung nach 2 jahren!! hab ich genauso getan...geh jetzt in 1 1/2 wochen in elternzeit, bin noch in mutterschutz.... schreib das mit der teilzeit erst in dem jahr in welchem du wieder gehst


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von Sonnenschein30

Nein da gehört sowas nicht rein. teilzeit klärst Du einfach ein paar Monate ab, eine Kündigung machst du fristgerecht. aber ganz wichtig: schreib rein das du das verbleibende Jahr auffsparst und ggf später nimmst. bei uns würde es verfallen wenn man das Feld nicht ankreuzt (bei uns gibt es ein vorgefertigtes Formular). total link......


sassa24

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Antwort auf Beitrag von Sonnenschein30

Hey du musst nur die Zeit angeben wie lange du Elternzeit möchtest, du kannst 7 Wochen vor ende der Elternzeit sagen wie viele Stunden du Arbeiten möchtest. Du kannst auch 7 Wochen vorher sagen das du doch noch 1 Jahr extra haben möchtest.# Und wenn du dir nicht sicher bist ob du da wieder Arbeiten möchtest kannst du dir ab dem 2ten Jahr auch etwas anderes suchen, und erst nach der zum ablauf der Probezeit Kündigen ist am sichersten. GLG


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von sassa24

Wenn man woanders anfängt während der Elternzeit zu arbeiten braucht man aber die Genehmigung von der alten Firma.


sassa24

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Antwort auf Beitrag von Sonnenschein30

Klar die erlaubnis brauch man aber die meisten sollen da nichts gegen haben. sorry habe ich vergessen mit rein zu schreiben danke


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von sassa24

kommt drauf an ob sie Eigenbedarf haben. und dann sind die nicht nett