Mitglied inaktiv
Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage und hoffe das mir jemand weiter helfen kann. Mein Arbeitsvertrag läuft bis zum 30.06.07 (da er nur befristet ist). Bis zum 28.06.07 bin in Mutterschutz. Bin ich denn trotz allem noch Krankenversichert wenn mein Arbeitsvertrag ausläuft oder muss ich mich dann freiwillig versichern. Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Achso und dann hab ich nochwas *nerv* : Bei der Geburt muss ich ja meine Geburtsurkunde mitbringen um das Kind anzumelden. Muss diese Urkunde beglaubigt sein oder reit es einfach wenn ich eine Kopie aus dem Stammbuch meiner Eltern mache? Ganz liebe Grüsse aus Köln Jenny
Also wenn mich nicht alles täuscht, musst du dich nicht freiwillig versichern. Dein Arbeitsverhältnis läuft zwar aus, aber du mußt dich doch dann beim Arbeitsamt zurück melden oder nicht? Jedenfalls wäre der Gang so wenn du nicht in die Elternzeit gehen würdest. Und sobald du Leistung vom Arbeitsamt bekommst, ist dein Versicherungsschutz über das AA abgesichert. Am besten wär es, du rufst bei deiner Krankenkasse an. Die wissen das am Besten. LG Katrin
hallo, bin mir nicht ganz sicher: nach dem mutterschutz musst du noch 2 tage arbeiten. nach vertragsende im juli bist du doch dann sicher arbeitslos. deine krankenversicherung bleibt wie sie ist. daran ändert sich nichts. frag diesbezüglich doch im rechtsforum. für die geburtsurkunde brauchst du eine beglaubigte kopie der zuständigen gemeinde. schick doch einfach deine eltern hin, die das für dich machen. hat meine mutter auch für mich gemacht.
Hi, also bei mir hat eine normale Geburtsurkunde gereicht aus dem Stammbuch (Schwiegereltern), ist ja dann glaub ich schon so wie beglaubigt. Und ich habe meine Original Geburtsurkunde mitgenommen. Da haben die ja gesehen das die echt war. LG Doreen