Elternforum Schwanger - wer noch?

krankenkasse und elterngeld

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krankenkasse und elterngeld

Mitglied inaktiv

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war gerade auf der krankenkasse, wieso brauch das elterngeldamt eine bestätigung über das mutterschaftsgeld? wird das verrechnet mit dem elterngeld? das wäre ja mies nur weil ich arbeiten war und mir das zu steht, ich meine die nicht arbeitenw aren denen wird ja auch nichts verrechnet, sehe da nicht durch


Jenny-AC

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Also die ersten 8 Wochen nach der Geburt bekommst du ja weiter das Geld vom Arbeitgeber und Krankenkasse und das wird mit dem Elterngeld auch verrechnet. Du bekommst also effektiv nur 10 Monate Elterngeld ausgezahlt. Wer nicht arbeiten geht bzw. kein Mutterschutzgeld bekommt, bekommt ja sowieso "nur" den Standartsatz von 300 € Hoffe ich konnte dir helfen. LG Jenny


Larona

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Ja, es wird wirklich verrechnet. Wäre mir auch lieber, wenn es anders wäre und ich für die 8 Wochen einfach beides hätte. (Ist ja nicht so als hätte man mit einem Baby nicht genug Ausgaben!) Aber gibt es nicht...


Cassie83

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Ja, es wird verrechnet. Im Endeffekt hast Du nur 10 Monate Elterngeld. Die ersten 2 Monate bekommst du nur das Mutterschutz-Geld und den Rest vom AG. Ich find es auch nicht gut, Vor allem weil immer von 12 bzw. 14 Monaten Elterngeld gesprochen wird. In Wahrheit sind es aber weniger.


Fuchsina

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Nun ja, Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. D.h.der Lohn, bzw. ein Teil davon soll ersetzt werden, damit die Eltern durch die Geburt des Kindes keine (grösseren) finanziellen Einbussen haben. Sinn ist es aber nicht, dass man deutlich mehr Geld hat, also vor der Geburt. Dies wäre aber der Fall, wenn man sowohl Elterngeld als auch Mutterschaftsgeld bekommt. Diejenigen, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben, bekommen kein Mutterschaftsgeld und nur den Sockelbetrag vom Elterngeld, somit werden sie nicht bevorzugt. Strenggenommen ist es auch nicht richtig, dass man nur 10 Monate Elterngeld bekommt. Man bekommt schon 12, bzw. 14 Monate lang Elterngeld, nur wird das Elterngeld auf die 8 Wochen Mutterschaftsgeld angerechnet. Da aber das Mutterschaftsgeld zwangsläufig höher ist, als das Elterngeld, kommt in dieser Zeit kein Geld von der Elterngeldstelle.