Elternforum Schwanger - wer noch?

komme einfach nicht mit Elternzeit und AG ....lang

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Benachrichtigung klar. Also langsam. Als ich meinem Chef sagte das ich schwanger bin hat er wissen wollen wie lange ich vorhabe zu hause zu bleiben. Ich sagte auf alle Fälle ein Jahr. Es kann aber auch passieren das ich um 1/2 Jahr verlängern möchte, wenn kind krank oder kein kiga platz oder ähnliches. In der 20 Woche war ich bei der AWo und dort wurde mir gesagt das ich 4 WOchen nach der geburt verbindlich sagen muß wie lange ich zu hause bleiben will. Da ich es aber nicht weiß, wäre es besser gleich zu sagen 3 Jahre. Eher anfangen geht ja immer oder (mein Chef ist sehr lieb) sehr offen mit ihm reden und sagen 1 Jahr mit der option zum verlängern. Ist das AG abhängig oder ist das gesetzlich festgelegt das was ich sag auch dann so sein muß. denn eigentlich möchte ich solange es geht mit meinem Zwerg zu Hause bleiben, also vielleicht auch 3 Jahre nur wollte ich ihn noch nicht schocken. Was würdet ihr machen? Sagen glei 3 Jahre aber evtl. eher auf stundenbasis anfangen oder ein schriftstück wo vereinbart wird das ich ein Jahr zu hause bleib, mit der option zum verlängern auf 1 oder 2 Jahre? Sorry bissl chaotisch aber das beschäfftigt mich seit tagen. Grüße Kerstin


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Hallo Kerstin, also ich habe es so gemacht, habe 3 Jahre beantragt aber ich habe mir von meinem Chef Schriftlich geben lassen das ich wenn alles gut verläuft mit dem Baby ich nach einem Jahr für 2 Tage die Woche wieder Arbeiten kommen kann, d.h. die halten mir einen Platz frei. Die werden mich 3 Monate bevor das erste Jahr um ist anrufen und mich zu einem Gespräch einladen und dann kann man alles regeln. Vieleicht wäre das auch eine Lösung für Dich. LG Monica


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Hallo, mir ging es bei Philipp genau so, ich wußte auch nicht wielange ich angeben sollte. Habe damals dann die 3 Jahre angegeben. Woher soll man nach 4 Wochen wissen wie es mit dem Kind ist!! Nach einem halben Jahr bin ich dann als Aushilfe Stundenweise arbeiten gegangen in meinem Betrieb auf meinem Platz!!! Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen Sandra


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Du musst dich erst mal nur für die ersten zwei Jahre festlegen. Das dritte Jahr kannst du im Lauf des zweiten entscheiden. Warum machst du es nicht so, dass du einfach angibst, die 2 Jahre zuhause bleiben zu wollen, und zu deinem Chef aber sagst, dass du evtl. schon wieder früher kommst (wenn er dich dann brauchen kann), aber du erst mal sehen musst, was auf dich zukommt? LG, Tine.


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Hi, meine Freundin und meine Schwägerin musten vorher! angeben wie lange sie verbindlich zu Hause bleiben wollten. Ein verlängern war nicht möglich, da Aushilfen eingestellt wurden. Allerdings gaben Beide an, das sie wenn sie wieder kommen nur stundeweise arbeiten wollen (max.30 Std./Woche). Ich denke, da es hier keine gesetzliche Regelung gibt, außer die das man halt drei Jahre Anspruch hat (siehe Mutterschutzgesetz), das Dir nichts anderes übrig bleibt, als das mit einem Männe zu besprechen. Es ist ja schließlich auch eine finanzielle Sache, so lange zu Hause zu bleiben. Meine Freundin blieb 1,5 Jahre zu Hause, meine Schwägerin 1 Jahr. Grüßle, Grit


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Stimmt nur fast: Es ist nur für die ersten beiden Jahre verbindlich. Allerdings kann man ja auch das in gegenseitigem Einvernehmen immer wieder ändern. siehe auch unter http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/erziehungsurlaub.html: Die Elternzeit muss, wenn sie unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist beginnen soll, spätestens sechs Wochen, sonst spätestens acht Wochen schriftlich vor ihrem Beginn (bei dringenden Gründen auch kurzfristiger) vom Arbeitgeber des jeweiligen Elternteils verlangt werden. Dabei ist mitzuteilen, wie lange Elternzeit innerhalb von zwei Jahren (das dritte Jahr kann später festgelegt werden) genommen wird. Diese Erklärung ist bindend. Die Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, ist spätestens acht Wochen vor ihrem Beginn verbindlich zu verlangen.


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Hallöle! Ich an deiner Stelle würde erstmal sagen das ich 3 Jahre zu Hause bleibe, so hast du zumindes sicher das du solange zu Hause bleiben kannst wie du willst und vekürzen kannst du immer noch es ist nun mal Gesetzlich festgelegt das du vorzeitig deinen Erziehungsurlaub beantragen mußt, laß dir mal aus dem Internet das Mutterschutzgestz runter da steht viel nützliches drin!