amylinn
ob man wenn man ein Beschäftigungsverbot hat Weihnachtsgeld bekommt? ![]()
Das wüsste ich auch gerne...bin nämlich auch seit Dienstag im BV. Hab mal gelesen, dass man wohl Weihnachtsgeld bekommt, weiß aber nicht mehr, wo..... LG Marienkäfer
Ob man Weihnachtsgeld bekommt weiß ich nicht, aber ich wurde damals für meinen kompletten Urlaub, der mir in der Zeit zustand, ausgezahlt. Da kam einiges zusammen.
Hab jetzt grade nochmal gesucht und man bekommt tatsächlich Weihnachtsgeld
Es steht so geschrieben das durch das Beschäftigungsverbot keine Nachteile bestehen und man (wenn man sonst auch Weihnachtsgeld bekommen hat) es auch bekommt!
Bei mir war es nicht vertraglich festgelegt, dass ich Weihnachtsgeld bekomme und man sagte mir, dass es wohl dann eine freiwillige Leistung sei. Hab nichts bekommen
Mir wurde gesagt, dass mir alles so zusteht wie normal. Also auch das Weihnachtsgeld. Schliesslich habe ich ja auch bis Mitte Oktober gearbeitet. Ueberstunden und Urlaubstage, die noch nicht festgelegt und genehmigt waren werden aufgehoben und verfallen nicht. Die kann man dann gleich nach dem Mutterschutz-oder Elternzeit anhängen. Ich werd den Resturlaub wohl für die 6 Wochen vor Geburt brauchen, da ich nur einen 400 Euro-Job habe und somit keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der KK. Der AG muss auch nur 30Cent pro Tag zuzahlen. Das würde dann in einem Monat grad mal ca. 70 Euro machen. (Iinkl. Mutterschaftgeld von der Mutterschaftsgeldstelle) Damit kommen wir nicht über die Runden. Und trotz BV vor der Geburt wieder arbeiten gehn, damit man die Rechnungen bezahlen kann ist ja auch Unsinn.
Beim Weihnachtsgeld muss man schauen was das für eine Leistung ist. Wenn sie vertaglich oder laut Tarifvertrag geregelt ist gilt das. Wenn es eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, kann er frei entscheiden. Ist ja freiwillig. @Aramia Auch als Minijobberin hast du anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bekommst du dann von der Bundesknappschaft (Minijobzentrale). Also eigentlich bekommst du den gleichen Betrag wie vor dem Mutterschutz.