Mitglied inaktiv
Kann mir jemand helfen, wie das nochmal mit meinem Resturlaub im nächsten Jahr ist, bw. bis wann ich Urlaubsanspruch habe??? Ich gehe am 10.05. in Mutterschutz und der Entbindungstermin ist 21.06., Bekomme ich dann von Januar bis zum 10. Mai anteilsmäßig meinen Urlaub oder länger??? Wenn länger, dann darf ich die Tage aber alle vor dem Mutterschutz nehmen, oder? Habe hier im Internet noch nichts richtiges finden können. Möchte mich nun lieber mal im vorab informieren, da meine Chefin in unserem kleinen Betrieb es glaube ich nicht immer so korrekt macht. Danke nochmal für Eure Antworten!
hallo... du bekommst nächstes jahr nur anteilmäßig urlaub und zwar von januar bis 10.mai... aber wieviel das ist kann ich dir nicht genau sagen du kannst aber in der personalabteilung(sofern ihr sowas habt) nachfragen oder einfach deinen chef fragen und denn resturlaub kannst du vor antritt des mutterschutzes nehmen LG
Danke für Deine Nachricht, habe eben gerade das gefunden: § 17 Erholungsurlaub Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Habe eben auch bei vielen gelesen, dass man noch bi 8 Wochen nach Entbindung, also ich dann bis August Urlaubsanpruch haben soll.....? Haben kine Personalabteilung, sind ein kleiner Betrieb und deshalb wollte ich mich ersteinmal erkundigen, da meine Chefin es oftmals so regelt, wie sie möchte und nich wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Hallo, ja, auch während des Mutterschutzes nach der Geburt hast Du Anspruch auf Deinen Urlaub. Gilt quasi als Arbeitszeit. Den Urlaub kannst Du auch vor der Geburt nehmen. Mach ich auch. LG und alles Gute Anja
Hallo, ich kenne es auch so, dass man Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes hat. Die meisten AGs wollen auch, dass man seinen Urlaub vorher in Anspruch nimmt. Ich selbst habe im Moment ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz und kann meinen Urlaub dann an die Elternzeit hängen, da er mir nicht verfallen darf. LG jojomama
Wisst Ihr auch zufällig ob man auch Anspruch darauf hat sich den auszahlen zu lassen, wenn man den nicht nehmen kann oder will? LG holly
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