Elternforum Schwanger - wer noch?

kann mir das bitte jemand erklären???

kann mir das bitte jemand erklären???

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Was bei Elterngeld und Teilzeitarbeit zu beachten ist: Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Der Elterngeld-Berechtigte erhält dann 67% der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen Einkommen nach der Geburt. Die Aufnahme einer TZ-Beschäftigung während des Elterngeld Bezuges ist der Elterngeldstelle umgehend mitzuteilen, damit das Elterngeld, falls erforderlich, neu berechnet werden kann.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

beispiel: man hat vor der geburt 2000 € verdient. nach der geburt verdient man 800 € in teilzeit. das elterngeld berechnet sich dann so: 2000 € - 800 € = 1200 € und davon dann 67 % = 804 € man bekommt dann also 804 € elterngeld plus das teilzeitgehalt. lg two_kids


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

man, ist das kompliziert :-) Danke für die Hilfe!