Elternforum Schwanger - wer noch?

Kann ich eine Krankmeldung einfach zerreißen?

Kann ich eine Krankmeldung einfach zerreißen?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, heute war ich beim FA und er konnte mir eine intakte Schwangerschaft bestätigen. Ich war so doll aufgeregt und voller Freude, dass ich die Krankmeldung für die nächsten zwei Wochen mitgenommen habe. Als ich wieder einigermaßen klar war habe ich gesehen, dass ich nur noch am 6/.7./8. August Dienst hätte und danach ohnehin zwei Wochen Urlaub habe. Ich liebe meine Arbeit und mein Chef ist auch einfach klasse; eigentlich möchet ich ihn nicht in die Pfanne hauen und habe mir überlegt, mit den drei Tage, die ich noch zu arbeiten habe Überstunden abzubauen und dann eben ganz normal meinen Urlaub zu nehmen. Danach sehe ich dann weiter. Was meint ihr? Fair? Oder dumm? Und kann ich die Krankmeldung einfach so zerreißen oder muss ich da nochmals zum FA? Lieben Gruß


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ja das ist fair. du musst deine krankmeldung nciht abgeben. du kannst sie zu hause hinlegen oder zerreißen oder zerknüllen. soweit ich weiß ist sowas nicht strafbar ;) du musst auch z.b. ein rezept nicht einlösen, welches du dir mal hast geben lassen bzw. welches du bekommen hast. Ebenso musst du eine überweisung nicht nutzen...also von daher! wenn du dich gut fühlst dann mache solange wie du kannst. du kannst jederzeit dein angebot zurückziehen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich würde den krankenschein abändern lassen. jeder arzt behält den 3.durchschlag für sich in seinen unterlagen. für die praxis bist du also offiziell krank geschrieben. lg suki


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich würde den krankenschein abändern lassen. jeder arzt behält den 3.durchschlag für sich in seinen unterlagen. für die praxis bist du also offiziell krank geschrieben. lg suki


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

reicht es wenn ich morgen beim FA anrufe und das kurz durchgebe, dass ich den Schein nicht benötige oder muss ich vorbei fahren? LG und danke


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ich würde anrufen und fertig. es sei denn, der arzt besteht drauf, dass du unbedingt ins bett gehörst. lg suki herzlichen glückwunsch zu schwangerschaft und eine schöne, entspannte kugelzeit.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

mein Mann wollte auch mal trotz Krankenschein arbeiten gehen, da hat sein AG gesagt: ne, lieber nicht, könnte versicherungstechnisch Schwierigkeiten geben, wenn was wäre. Gesundschreiben machen die Ärzte nicht, laut unserem Hausarzt. Die KK bekommt da ja immer auch einen Durchschlag. Aber.... wieso hat er dich denn eigentlich krank geschrieben? Nur, weil du schwanger bist? LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

gesundschreibung ansich gibt es nicht. der krankenschein würde lediglich abgeändert.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nein wegen einer Vorgeschichte und weil wir momentan auf Station einen MRSA Fall haben gandenlos unterbesetzt sind und ich einfach zu zweit den Dienst nicht mehr bewältige


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

aber wenn ich das morgen dem FA gleich mitteile, dann muss auch nichts geändert werden oder ist das mit Aufwand verbunden?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

weil du bist nicht versichert wenn du arbeiten gehst also mach das nicht die krankenkasse bekommt über die krankmeldung bescheidgegeben und ab da hast du die arschkarte wenn was auf der arbeit passiert


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

und ich denke so einfach wegwerfen wäre keine gute Idee.Zumal der Durchschlag für die KK evtl vom Arzt weitergeleitet wird.... Kenne mich da aber nicht so aus.Einfach beim Arzt nachfragen um auf Nummer sicher zu gehen. Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft Sandy


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ja, sie hat auch ihren Grund nur: ich habe die nächsten zwei Wochen ohnehin Urlaub arbeite also nicht... benötige daher für diese zwei Wochen auch eigentlich keine KK


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

nein die durchschrift für die KK leitet man immer selbst weiter an die KK!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ja, ich habe hier einen Zettel für meinen AG und einen für die KK


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Lass dich wieder gesund schreiben - wär für mich jetzt die logische Handlung.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

denn der arzt schickt die durchschrift zur krankenkasse oder bekommst du den schein und musst ihn selber dort hin schicken,das ist ja von kasse zu kasse verschieden? wenn er ihn hinschickt solltest du dem arzt bescheid geben,da die kasse sonst die au bekommt!!!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe den Schein sowohl für die KK als auch für den Arbeitgeber...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

dann würd ich dem arzt nur bescheid geben und gut ist.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, wenn bei euch ein Fall von MRSA vorliegt MUSS dich der Arzt Krankschreiben, schau hier: http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/recht/mutterschutz.. Auszug: Was geht? Was geht nicht? Immer wieder heiß diskutiert wird die Frage, was werdende Mütter noch tun dürfen und was nicht. Lediglich in der Frage der Arbeitszeiten äußert sich das Mutterschutzgesetz eindeutig: * Nicht vor 6:00 Uhr morgens und nicht nach 20:00 Uhr abends (in Heimen in den ersten vier Monaten nicht nach 22:00 Uhr); * keine Mehrarbeit, konkret: höchstens 8 1/2 Stunden täglich und nicht mehr als 90 Stunden pro Doppelwoche; * Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nur, wenn die werdende Mutter in jeder Woche mindestens einen freien Tag hat. Bei der Frage nach den konkret erlaubten bzw. verbotenen Tätigkeiten gibt das Gesetz nur einen Rahmen vor, den Arbeitschutzexperten jedoch ausgefüllt haben. Verboten sind danach z.B.: Kontakt zu Patienten mit bestimmten Infektionskrankheiten: - Röteln - Virushepatitis - Cytomegalie - HIV - MRSA LG Snow PS: Bitte halte dich an die Regeln der Krankenpflege. Kannst ja deine Krankschrift abändern lassen auf 3 Tage, aber Du darfst zum Wohle deines Kindes nicht dort arbeiten, wo ein MRSA-Fall existiert.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Guten Morgen u.a. deswegen erfolgt auch die Krankschreibung aber es geht mir darum dass ich nun ohnehin Urlaub habe also nicht im Dienst bin und meinem Chef ungern eine KK reindrücken würde während dieser Zeit. Danach ist klar aber nicht wenn ich ohnehin frei habe Vielen Dank für die Mühe, die du dir gemacht hast LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, deshalb sagte ich ja, für 3 Tage die du noch arbeitest krank schreiben lassen und dann Urlaub ganz normal nehmen :) Also Krankschrift umändern lassen :) Alles Gute Snow