Elternforum Schwanger - wer noch?

In der Elternzeit wieder Schwanger?

In der Elternzeit wieder Schwanger?

MarsT

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Ist hier jemand, der in seiner Elternzeit wieder schwanger ist? Wusstet ihr, dass es seit diesem Jahr eine Gesetztes Änderung gibt, die besagt, ihr könnt beim Arbeitgeber eure Elternzeit frühzeitig beenden und somit würdet Ihr wieder euer normales Mutterschaftsgeld beziehen können! Sprich: 3 Monate Arbeitgeberanteil + Krankenkassenzuschuss (13€ pro Tag) Nur so zur Info.


mandellos

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Antwort auf Beitrag von MarsT

Ja, ich weiß das, aber mein Arbeitgeber nicht. Er will sich jetzt schlau machen und ich bin gespannt, wie es weitergeht. Das Gesetz ist da doch eindeutig, oder?


MarsT

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Antwort auf Beitrag von mandellos

Meine Krankenkasse und mein Arbeitgeber wussten davon auch nichts. Ja, dass Gesetzt ist da Eindeutig. Man muss es nur kurz dem Arbeitgeber mitteilen! http://pm.connektar.de/recht-gesetz/vorzeitige-beendigung-der-elternzeit-uebertragung-der-restelternzeit-und-verlaengerung-der-elternzeit-3258 Schau mal hier, ich habe den Link meinem Arbeitgeber zukommen lassen.


Meltiii

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Antwort auf Beitrag von MarsT

Das habe ich auch gelesen das neues Gesetzt gekommen ist aber hier habe viele geschrieben bloß nicht die Elternzeit vorzeitig beenden Ich bin auch Elternzeit und schwanger die EZ war für ein Jahr beantragt Ich soll warten bis meine EZ zu Ende geht danach den Arbeitgeber Info geben


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MarsT

Wisst ihr vielleicht auch bis wann man spätestens den ag informieren muss??? Bei mir ist es so: Elternzeit für 1. Kind beantragt bis 6.7.13 Beginn des Mutterschutzes für 2. Kind: 15.6.13 Et 2. Kind: 27.7.13 Habe keine so gutes Verhältnis zu meinem ag und möchte es eigentlich so lang wie möglich raus zögern. Wann muss ich also dem ag die erneute Ss mitteilen und wann bescheid sagen dass ich die Elternzeit vorzeitig beenden möchte? LG Sonne


August11-Mami

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Antwort auf Beitrag von MarsT

Danke für den Tipp! Wonach berechnet sich dann das Mutterschaftsgeld, wenn ich zum Zeitpunkt de Geburt des zweiten Kindes schon knapp zwei Jahre in Elternzeit bin? Nützt mir die Regelung dann überhaupt was? Wie ist es, wenn ich die Elternzeit im Anschluss an die drei Jahre für das zweite Kind weiter nehmen will? Geht das dann auch ohne Zustimung des Arbeitgebers? Oder kann es dann sein, dass ich auf die restliche Elternzeit für das erste Kind verzichten muss?


mandellos

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Antwort auf Beitrag von August11-Mami

Ja, die Regelung nutzt Dir total viel, denn das Mutterschaftsgeld wird nach Deinem alten Nettogehalt berechnet. 13 Euro pro Kalendertag zahlt die Krankenkasse, den Rest muss der Arbeitgeber dazu tun. Du musst die Elternzeit für Dein erstes Kind vorzeitig beenden, um in Mutterschutz für das nächste Kind zu gehen. Das musst Du Deinem Arbeitgeber formlos anzeigen. Im Anschluss an die Mutterschutzfrist kannst Du die (max.drei Jahre) Elternzeit für das zweite Kind nehmen (das darf der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen ablehnen). Du kannst auch beantragen, die restliche Elternzeit für Dein erstes Kind hinten dranhängen zu dürfen, das kann der Arbeitgeber allerdings ablehnen (hat meiner auch getan). Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.


MarsT

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Antwort auf Beitrag von MarsT

Super, sind ja schon alle Fragen beantwortet!


kirasee

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Antwort auf Beitrag von MarsT

Ja genau, ist bei mir auch so, ich bin in Elternzeit wieder schwanger, arbeite z.Z. Teilzeit, den Vertrag muss man vor Beginn des Mutterschutzes beenden und auch ganz wichtig, man muss die Elternzeit des 1. Kinds 1 Tag bevor der neue Mutterschutz beginnt beenden.