Elternforum Schwanger - wer noch?

ich gehör hier gar nicht hin, aber eine frage brennt mir....

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hallo ihr lieben schwangeren, erstmal möchte ich euch sagen das ich hoffe das ihr es gut aushaltet bei der hitze, ich hatte den spaß vor 2 jahren.*ggg* nun zu meiner frage: meine über alles geliebte (röchel) schwägerin lügt permanent bis sich die balken biegen, man könnte das auch schon als münchhausensyndrom bezeichnen. heute behauptete sie man müsse keine zuzahlung leisten, wenn man während der schwangerschaft in krankenhaus müsse...hmmm, ich musste das zahlen vor 2 jahren. klärt mich bitte mal auf was man alles zahlen muss und was nicht. dieser frau glaub ich kein einziges wort. liebe grüsse diana


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also ich war jetzt schon einige Male während der Schwangerschaft im KH wegen vorzeitiger Wehen und mußte immer zuzahlen (man muß insgesamt maximal 28 Tage/Jahr 10 Euro im KH zuzahlen)... ABER: So weit ich weiß muß man nix zahlen, wenn man dann endlich entbindet... also zumindest am Geburtstag nicht... ob dann danach die (maximal) 5 Tage im KH auch nicht, daß weiß ich leider nicht... Werd es dann sehen.... LG Evi


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da erzählt sie mist, da hast du recht, war erst in dieser ss im kh und musste zuzahlen so wie letztes jahr in meiner 1.ss. erst bei der geburt musste nicht zuzahlen.


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Also da muß ich Evi_1 zustimmen. Zuzahlungen sind zu leisten während der Schwangerschaft, es sei denn man hat schon die 28 Tage voll, oder man ist aus sonst einem Grund Gebührenbefreit. Ansonsten zahlt man ab dem Tag der Geburt bis einschl. 5 Tage danach keine Zuzahlung. Selbst wenn man 1 Tag daheim war nach der Geburt und wieder hin muß, muß man wieder die 10 Euro zu zahlen. Gruß Jenny


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lieben dank, hab ich es doch gewußt. diese blöde zippe nervt mich sowieso. behauptet ständig sachen, die nicht stimmen und wenn man dann was dagegen sagt wird sie aggresiv. ganz ganz schlimm...grrr. euch noch eine schöne schwangerschaft...bei mir hat sich das leider erledigt. lg diana


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Hallo, habe in der 1. SS nach jedem Krankenhausaufenthalt zahlen müssen, aber dann war ich fast 4 Wochen bis zur Geburt und ca. 2 Wochen danach noch drinnen und musste nichts zahlen. Hatte vorher aber die 28 Tage noch nicht erreicht. Also ich habe es so in ERinnerung: Zahlen, wenn Du wieder heimgehst, nicht zahlen wenn Du bis zur Geburt drinnen bleibst. Viele Grüße MArion


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das ihr alle zuzahlen musstet. Hallo erstmal. Ich war letztes Jahr fast 2 Wochen im KH, in der 15.SSW wegen nem Blutsturz und musste nix zuzahlen. Mir wurde auch gesagt, alle Behandlungen die in direktem Zusammenhang mit der SS stehen sind befreit. Mh, find ich ja jetzt ulkig. LG Susi


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Also bei meiner Anmeldung in der Klinik hieß es daß ich für de normale KH-Dauer nichts zahlen muß, aber ab dem 5. Tag eine Zuzahlung von 10 Euro zahlen muß. Lg Melanie


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Hallo! ich musste 2002 für 14Tage KH schön bezahlen. Einmal in der 29.SSW und einmal in der 36.SSW. Baby kam in der 42.SSW. LG Nicki