Elternforum Schwanger - wer noch?

@ibut-brauch mal hilfe

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Mitglied inaktiv

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Hi, bin eher eine stille leserin...hab viel von dir gehört oder bzw. gelesen. Bekommst ja echt viel lob. Vielleicht kannst du mir ja auch helfen. Hab da ein paar offene Fragen zur Elternzeit! Unser kleiner kommt vorraussichtlich am 8 August, wann muß ich die Elternzeit beim Arbeitgeber einreichen?Und welches Datum ist ausschlaggebend? Geburtsdatum oder Ende Mutterschutz? Steig da irgendwie nicht wirklich durch.... Und kann ich den Antrag fürs Erziehungsgeld schon vom Arbeitgeber ausfüllen lassen oder kann ich den erst nach der Geburt losschicken. (Ist nur ne kleine Anlage die er ausfüllen muß) Hilfffffffffe, voll kein Plan! Bin froh wenn wir den ganzen Papierkram hinter uns haben :-) Ganz liebe Grüße Nadine


Mitglied inaktiv

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Hallo :-) Da ich ja eher auf dem Hebammensektor aktiv bis, ist dies nicht unbedingt mein Spezialgebiet :-) Aber ich weiß, dass sich einige hier im Forum recht gut damit auskennen. Meines Wissens beginnt die Elternzeit ab dem Geburtstag des Kindes und hat nichts mit dem Mutterschutz zu tun. Was den Antrag auf Erzieheungsgeld angeht, kann man den erst nach der Geburt losschicken und wahrscheinlich wird auch Dein AG erst dann seinen Teil ausfüllen, wenn das Baby definitiv da ist. Solltet Ihr ein sehr vertrautes Verhältnis haben, macht er ihn Dir vielleicht schon vorher fertrig, aber rechtlich ist er dazu erst verpflichtet, wenn das Baby tatsächlich da ist. Aber wie gesagt, ich kenne mich mehr mit Wehen und verkürzten Bänder oder SS-Übelkeit aus :-) Die hier ist daher ohne Gewähr, frag mal die anderen Mädels, da sind richtige Profis dabei :-) Sorry, dass ich Dir nicht wirklich weiterhelfen kann. Trotzdem ganz liebe Grüße :-) Eva


Mitglied inaktiv

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Hallo Nadine, Elternzeit muss spätestens 6 Wochen vor dem Beginn schriftlich verlangt werden, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes (beim Vater) oder an dei Mutterschutzfrist anschließen soll. Wollen Eltern die Elternzeit erst zu einem säteren Zeitpunkt in anspruch nehemn , müssen sie dies 8 Wochen vorher schriftlich anmelden. (Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine kürzere Frist möglci (z.B. Frühgeburt, wenn der Vater nimmt).Die ersten zwei Jahre der Elternzeit müssen verbindlich festgelegt werden. Daher sollteb Eltern ihre Elternzeit grundsätzlich nur für 2 Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können. Informationen findest du auch unter : www.bmfsfj.de Hoffe ich konnet dir etwas helfen.