Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mir auch schon so meine Gedanken um ein gemeinsames Sorgerecht gemacht.Eine Freundin hat mir erzählt, das bei gemeinsamen Sorgerecht die Kosten für die Kita steigen und weniger Erziehungsgeld gezahlt wird. Kennt sich jemand damit aus? Vielen Dank im vorraus Emma25
Hallo, also beim Erziehungsgeld geht es nur danach, ob man mit dem Partner zusammenwohnt oder nicht, unabhaengig vom Sorgerecht. Kiga weiss ich leider nicht. LG Berit
Hallo!! Sowohl Kita als auch Erziehungsgeld wird berechnet von allen im Haushalt lebenden Personen. Es ist egal ob gemeinsames Sorgerecht oder nicht. Das hat ja mit der Berechnung nichts zu tun. lg Simone+Rasselbande+Baby inside
Hi, was das Erziehungsgeld betrifft, kann ich mich den anderen nur anschließen: Es zählen alle Verdiener, die in einem Haushalt zusammen leben. Bei den Kitagebühren kommt es ganz darauf an, wie das jeweilige System ist: Nicht alle Kindergärten bieten sozial gestaffelte Tarife an, bei einigen gibt es auch Festbeträge, die alle zahlen. Da spielt die Form des Sorgerechts naturgemäß keine Rolle. Wieso denkst du denn darüber nach, lebt ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder habt ihr euch getrennt? Wenn euer Verhältnis (ob getrennt oder nicht) einigermaßen funktioniert, würde ich mich auf jeden Fall für das gemeinsame Sorgerecht entscheiden, auch wenn es evtl. bei wichtigen Entscheidungen einen höheren Aufwand bedeutet, weil beide zustimmen müssen. Ich weiß, wovon ich spreche, ich bin alleinerziehend mit einer knapp vierjährigen Tochter und habe mit ihrem Vater das gemeinsame Sorgerecht. Würde es jederzeit wieder so machen. Grüße Nicole
Beim Erziehungsgeld spielt das gem. Sorgerecht keine Rolle. Bei KiTakosten kann es Gemeinde beding so sein, daß das Einkommen des Vaters mitangerechnet wird, obwohl man NICHT zusammenlebt. @Hase67 Sorry, aber so bedingungslos würde ich das mit dem Sorgerecht nicht sehen. Der Erzeuger von meinem Sohn ist ein mega§$§& und wenn ich mit diesem Mann das gemeinsame Sorgerecht hätte, das wäre die Hölle. Dagegen hab ich bei dem Vater des Kindes, was ich nun bekomme, keinerlei Bedenken. Liebe Grüße Anke
Klar hast du Recht, dass es in manchen Fällen der reinste Krampf ist... Deshalb auch meine Einschränkung mit dem "einigermaßen guten Verhältnis". Mit jemandem, der weder verstandesmäßig noch emotional noch sittlich in der Lage ist, einigermaßen partnerschaftliche Verhandlungen zu führen, würde ich vermutlich auch kein gemeinsames Sorgerecht anstreben! LG Nicole
Hallo, Vielen Dank für eure Antworten.Ihr habt mir sehr geholfen.Ich lebe mit meinem Freund in einer eheähnlichen Beziehung, so dass ich da keine Bedenken habe wegen dem gemeinsamen Sorgerecht. Nochmal Danke und noch eine schöne stressfreie Schwangerschaft an alle Emma
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