Elternforum Schwanger - wer noch?

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Hallo, ich bin Anfang der 10. SSW und habe von meinem Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen. Geltend ab 24.08.2009 (ich hätte an diesem Tag wieder arbeiten gehen müssen - Ende der 1. Elternzeit) Bereits am Anfang meiner ersten SS habe ich ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen aufgrund psychischer Belastung, Druck und ich habe keine richtige Ruhepausen einlegen können bzw. ich durfte meine PC Arbeit nicht unterbrechen. Ich durfte auch nicht während eines Telefonates aufstehen und mich mal strecken oder so (Ablenkung der anderen Kollegen) und Füße hochlegen war auch nicht erlaubt (also unter dem Tisch auf ner kleinen Kiste oder so) Ich arbeiet in einem Call Center. Man hat eine bestimmte Vorgabe wieviel Anrufe man annehmen muß und wenn man zuwenig gemacht hat hatte man gleich ein Gespräch beim Chef. Oder wenn die Telefonate zu lang gingen - Gespräch beim Chef. ich wurde schikaniert - z.B. musste ich mich rechtfertigen warum ich 32 x in der Stunde auf´s Klo ging! Ich hab dem Stress nicht standgehalten und bin täglich zuhause gesessen und habe nur geweint! ich war total am Ende! Nun bin ich wie gesagt wieder schwanger und mein Arzt hat mir gleich das Verbot ausgestellt. Nun habe ich von meinem AG ein Schreiben erhalten in dem er das Beschäftigungsverbot nicht anerkennt und mir zurück schickt. Mein AG sagt es muß in dem Verbot drin stehen warum ich nicht arbeiten darf und deshalb wird das nicht anerkannt. Außerdem verlangt er eine unverzügliche Nachuntersuchung eines anderen Arztes der mir ein Beschäftigungsverbot ausstellt bzw. das Verbot meines Arztes bestätigt. Nun meine Fragen: 1. Gibt es ein Unterschied zwischen einem individuellen Beschäftigungsverbot und einem "normalen" Beschäftigungsverbot? 2. Muß mein Arzt die Gründe dafür wirklich bekanntgeben? 3. Kann der AG tatsächlich das Beschäftigungsverbot nicht anerkennen? 4. Was ist wenn ich mich weigere eine Nachuntersuchung bei einem anderen Arzt zu machen? Kann mich mein AG dann kündigen? 5. Wo kann ich u.U. rechtlichen Beistand bekommen? An wen kann ich mich wenden? Ich denke mein AG zweifelt nun das Verbot an weil im Schrtiftverkehr im Juli ich um andere Arbeitszeiten gebeten habe, da ich nicht so flexibel arbeiten kann wie vor der Elternzeit. Ich müsste zwischen 7.00 und 24.00 Uhr arbeiten gehen und meine Tochter wäre in gewissen Zeiten nicht versorgt wenn ich so arbeiten würde. Daher bat ich um eine Änderung und falls dies nicht möglich wäre bat ich um die Kündigung. Vermutlich zweifelt mein AG nun deshalb das Beschäftigungsverbot an. Vielen Dank und sorry für den langen Text! LG Conny


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Hallo, Wirklich helfen kann ich Dir nicht. Aber stelle Deine Frage doch mal an Nicola Bader im Rechtsforum. Die kann Dir bestimmt eine Antwort geben. Liebe Grüße Anita


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gerade auch gemacht - Danke!!!


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Frag mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/recht/ Soweit ich weiß, muss der Arzt tatsächlich einen Grund für ein individuelles BV angeben. Der Arbeitgeber kann ein BV aber, glaube ich, nicht einfach so nicht anerkennen, indem er es zurückschickt, sondern er muss dagegen klagen. Bin mir aber nicht ganz sicher!


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Kann dir auch nur Frau Bader oder vielleicht Pro Familia o.ä. oder evtl das Jugendamt??? empfehlen. So kann doch niemand mit einem Menschen umgehen! Das ist echt der Hammer!!! Viel Glück und alles Gute, anne


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mein arzt hat nur geschrieben (als begründung) dass gefahr für die gesundheit von mutter und kind besteht (ohne das weiter auszuführen, es gibt ja auch schweigepflicht und diagnosen gehen den AG nix an) und das hat der AG so geschluckt. ich würde auch mal beim arzt oder der krankenkasse nachfragen ob dich der AG zu einem anderen arzt schicken darf...


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Also das BV muss von Arbeitnehmer und Arbeitgeber anerkannt werden. Wichtig ist das es ordentlich verfasst wurde: - Art, Umfang und Dauer der BV (partiell oder total) - Die Art der Gefährdung muss sehr genau beschrieben sein (ist es bei dir nicht) Dein Arbeitgeber kann auf eine zweite Meinung bestehen muss aber auf dein REcht zur freien Arztwahl Rücksicht nehmen


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Hallo, ich kann dir leider jetzt direkt auch nicht helfen aber an deiner STelle würde ich zu einem Rechtsanwalt gehn. Wenn dein AG jetzt schon solche Probleme macht dann würde ich sofort zum Anwalt gehn und ihm gleich alles schildern. Ich denke nicht, das dein AG das Berufsverbot einfach so ignorieren kann und ich denke auch nicht, das dein Arzt einen Grund angeben muss da man ja wenn man z.B. krank ist auch keine Diagnose auf dem Attest steht und es gibt die ärztliche Schweigepflicht. Meiner Meinung nach macht es sich dein AG zu leicht und dir stehen Pausen zu! Wenn es deinen AG net interessiert dann würde ich ihm Druck machen indem ein Anwalt ihn anschreibt. Ich wüsste ansonsten nicht, wie ich es anders machen würde. Ich bin eher ein Mensch der seine Rechte durchsetzen würde. LG und viel Erfolg Monika P.S. vielleicht kannst du mal posten wie es ausgegangen ist