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Hilfe bin verwirrt. Erziehungsgeld

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Hallo, bitte antwortet mir, ich blick nicht mehr durch. Also unser Baby kommt im Dezember auf die Welt. Ich werde die 3 Jahre Elternzeit nehmen und definitiv nicht mehr arbeiten. Muß ich wirklich mein Gehalt bei der Erziehungsgeldberechnung mit angeben? Auf den offiziellen Seiten steht, daß es nicht berücksichtigt wird, wenn der Antragssteller nicht arbeitet. ABer der Steuerberater auf diesen Seiten gibt an, daß es beim 1. Kind berücksichtigt wird. Das wär jetzt aber echt ein Oberhammer. Da muß ich ja gleich wieder arbeiten gehen. Viele Grüße Elke


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Hallo, wenn du nicht arbeitest wärend der Erziehungszeit wird Dein Gehalt auch nicht mitberechtnet. Steffi


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hm, sorry ich versteh das gerade nicht, wenn du nicht arbeiten gehst, welches gehalt willst du dann angeben!? sorry steh wohl ein bissl auf dem schlauch *hm* grüßle, vio =)


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Bei dir wird nur Einkommen angerechnet, wenn du WAEHREND der Elternzeit arbeitest, was ja eingeschraenkt durchaus moeglich waere. LG Berit


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ALSOOO... ich hab hier so ein tolles Zettelchen, ich schreib dir das mal ab, ich hoffe es hilft dir weiter, das habe ich gerade von ProFamilia bekommen, und solte auch Aktuell sein. Also: Erziehungsgeld wird gezahlt, wenn der/die Antragssteller/in unter einer bestimmten einkommensgrenze liegt und nicht mehr als 30 std. pro woche berufstätig ist. (azubis, schüler, studenten erhalten immer EG) Einkommengrenze bei (Ehe-)Paaren mit 1. Kind: bis ende 6. Lebensmonat 30.000 euro netto vom 7.-24. Lebensmonat 16.500 euro netto Für Alleinerziehende: 23.000 Euro die ersten 6. Monate 13.500 die restliche zeit. ist das einkommen höher wird das Geld gekürzt oder gestrichen So das wars ;) grüßle


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also dein Gehalt wollen die wissen ( was du vorher verdienst hast) Du must auch das gehalt deines Freundes,Verlobten oder Ehemann angeben. Auch wenn du nicht verheirate bist aber mit dem Vater des Kindes zusammen wohnst gehen die an sein Geld.(eheähnliches verhältniss) das heißt wenn er mehr verdient als was der Satz ist bekommst du weniger oder gar kein Erziehungsgeld. Nur die ersten 6 Monate stehen dir zu. Ich bin auch nicht verheirate (noch nicht) aber wohnen aber zusammen. Mein Freund fällt genau 3 euro über den Satz deswegen bekomme ich nach den 6 Monaten nur 205e Erziehungsgeld. Und du bekommst es nur 24 Monate keine 3 Jahre. Bei weiteren Fragen siehe e-mail addi steht oben. nici


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ab 2004/januar gelten leider noch niedrigere Verdienste bei 13.500e usw siehe versorgungsamt.de nici


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Hi, danke für Eure Antworten. Habe noch bei einer Info-Nummer beim Bundesministerium für Familie angerufen. Sie rechnen meines nicht an. Falls jemand von euch auch Fragen hat, die Tel. Nr. steht unter www.9monate.de. Im 3. Jahr bekomm ich Landeserziehungsgeld. Viele Grüße Elke


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Habe gerade nochmal in Netz geschaut (beim vwersorgungsamt habe ich nix gefunden!?) da stehen bei den Leistungen ab 2004 (!!!) die zahlen die ich auch angegeben habe!


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Hallo ! habe gerade in einem Posting gelesen das die ersten 6 Monate das Erziehungsgeld voll gezahlt wird und erst dann das Gehalt des Mannes oder halt der Frau angerechnet wird. Mein letzter Erkenntnisstand war aber, daß seit neuestem das gehalt von Anfang an angerechnet wird... wie denn nun wirklich ??? LG steffi


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http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/pdf-bundeserziehungsgeldgesetz-ab-2004,property=pdf.pdf Da steht alles drin!