Mitglied inaktiv
Bei mir schwirrt grad ein gaaaanz großes Fragezeichen über meinem Kopf - ich hör ständig verschiedene Sachen über die Zuschüsse für Alleinerziende und hoffe, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt. Regelsatz vom Staat des ALG II setzt sich wie folgt zusammen: Regelsatz für die Mutter: 345,-€ Regelsatz fürs Kind: 207,-€ Mehrbedarf f. Alleinerz. 124,-€ Kosten f. Unterkunft: ???? ca. 700 (gehen wir mal von einer kaltmiete von 630€ + 150 € NK aus) ____________________________________________ Bedarf: ca. 1376 ,- € => Wenn man nun all meine Einkünfte nach der Geburt davon abzieht: mein Elterngeld abzieht (wobei 300 € davon nicht berücksichtigt werden) das Kindergeld sowie die Alimente des Kindvaters ____________________________________________ kommt ein offener Bedarf von ca. 450 € raus, der noch nicht gedeckt ist. Dieser Betrag müsste mir laut den Leistungen vom zweiten Sozialgesetzbuch noch gezahlt werden? Das ist doch der Anspruch, den ich beziehen kann. Oder versteh ich da was falsch? Meine Sozialbetreuering meint nämlich, sie ist sich nicht sicher, ob ich überhaupt was bekomme und das kann ja eigentlich nicht sein!!!! :wirr: Ich will mich endlich um eine neue Wohnung umsehen und das geht leider nur, wenn ich weiß ob ich nun was erhalte oder nicht!!!!! Daaaannnkkkeeeee für eure Hilfe!!!!!
ich würd mich darauf ncht verlassen, mir würden ca. 800 euro zustehen, ich bekomme aber nur 200 euro.nach allen abzügen....am besten nicht mit dem geld planen sondern erstmal abwarten...lg denise
Wenn Du fragen hast, mail mich an! Ich kenn mich in der Materie recht gut aus!
Hab dir eine Email geschrieben - vielen Dank für deine Hilfe
Hi Du, Elterngeld wird nicht angerechnet. Wenn ich nach meiner Schwägerin gehe müsstest du ca. 1000 € bekommen, aber die Kaltmiete mit 650 € ist zu hoch, da macht die ARGE nicht mit wir bekommen zu dritt für die KM 320 €, wir dürfen auch nur 75 m² haben. LG Doreen PS Du kannst aber Geld für die Erstausstattung zur Geburt beim AA beantragen sind 300 €. Bekomme ich sogar fürs 2. Kind. Allerdings erst 8 Wochen vor der Geburt. Und bei der Diakonie bekommst du auch Hilfe für die Erstausstattung.
Gib mal bei Google "ALG 2 Rechner" ein, da bekommst du jede Menge Seiten wo diese Rechner sind. Darfst du zwar nicht auf den cent genau nehmen aber so in etwa kommt das was da raus kommt hin. LG Britta
Hast auch Post! Bin ab Morgen in Urlaub, daher kann ich Dir leider nur noch heute Abend meine Hilfe anbieten.
Hallo, ich habe auch Sozialhilfe bekommen, die allerdings wenig ist, mal über 120 €, mal über 250 €. Wir bekommen ein 4. Kind, mein Mann verdient wenig Geld. Bekomme ich Mutterschaftsgeld? Wird dies angerechnet? Die Erstausstattung hatte ich letztes Jahr verkauft. Darf ich dann beim ARGE beantragen? Ich habe zwar fast alle neu gekauft, trotz Geldmangel, kriege ich vom Amt wieder? Die Bescheid sagt voraus , dass ich bis November Geld vom Amt erhalten. Kann ich trotz Erziehungsgeld weiterhin Sozialhilfe beantragen? Entschuldigung wegen viele Fragen. Aber auf ein Antwort freue ich mich sehr. LG Mari
Hallo Mari! Mutterschaftsgeld bekommt man von der Krankenkasse. Wie das geregelt ist, weiß ich nicht. Frag bei Eurer KV nach! Beantragen darfst Du erstmal alles bei der ARGE ;-) Nur, obs dann bewilligt wird, steht auf einem anderen Blatt! Du wirst mit Sicherheit den Verkauf der "alten" Sachen nachweisen müssen (jedenfalls wurde das bei uns so gehandhabt). Was Du jetzt schon wieder neugekauft hast, wirst Du nicht zurückerstattet bekommen! Es gilt immer: der Antrag muß VOR Anschaffung gestellt werden, weil der Behörde die Möglichkeit zur Prüfung gegeben werden muß. Erziehungsgeld ist grundsätzlich anrechnungsfrei! Nach der Geburt des Kindes solltest Du unverzüglich bei Eurem zuständigen SB vorsprechen und die Geburtsurkunde vorlegen, damit er Eure Ansprüche der neuen Lebenssituation anpassen kann! Gruß
Was heisst SB?