nele2011
Hallo, es steht ja schon oben. Ich hatte bis zum 26.01. Mutterschutz und auch Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten. Nun ist es ja so, dass der Arbeitgeber die Differenz zahlt. Das hat er auch bis Januar für Dezember getan. Nur steht mir ja im Februar die Differenz bis zum Ende des Mutterschutzes zu. Mir wurde gesagt, ich soll den Arbeitgeber abmahnen. Hat das schon einmal jemand gemacht? Ich möchte es wegen den Nachweis und aus anderen Gründen nur schriftlich machen, alles andere eskaliert, denn ich lass mich nicht vor versammelter Mannschaft anschreien und runter putzen. Hat jemand nen Tip? LG Nele
Hallo, aus eigener Erfahrung kann ich dir nur raten so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt einzuschalten und in der Zwischenzeit den Arbeitgeber schriftlich abzumahnen.
Na was ist denn das für ein AG?
Da geb ich meiner Vorrednerin vollkommen Recht.
Anwalt einschalten und due Abmahnung schrieftlich machen.
Verstehe nicht ganz, was nun genau fehlt. Für Februar steht Dir kein Mutterschaftsgeld mehr zu, wenn der Mutterschutz am 26.01. endet. Für Januar muss natürlich der AG bis zum 26.01. das Mutterschaftsgeld allerdings aufstocken.
ich habe meine chefin 3 mal angeschrieben worauf keine reaktion kam. war dann bei der öffentlichen rechtsauskunft wo ein anwalt nochmal ein schreiben an sie schickte. wieder keine reaktion. bin dann zum arbeitsgericht und habe klage eingereicht. daraufhin zahlte sie den betrag so das es gar nicht erst zur verhandlung kam. ging bei mir aber um das gesammte mutterschaftsgeld. sie wollte gar nichts zahlen. kosten sind mir dadurch keine entstanden!
Er (der AG) hat im Januar für Dezember gezahlt. Ihr Geld vom 1.1. - 26.1. aber nicht mehr. @nele, sofort zum Anwalt...dir entstehen keine Kosten, da du im Recht bist.
Also was gehört rein usw? Ich möchte gern vorher eine los schicken und dann nach einer Woche zum RA gehen. Aber muss man nicht die Kosten für das Arbeitsgericht selbst tragen? Auch wenn man im Recht ist?
ich habe geschrieben das nach § 13 und 14 (?) des muschu gesetzes sie verpflichtet ist das muschu geld aufstockend zu den 13 euro von der krankenkasse zu zahlen bis ich den betrag habe den ich vor dem muschu verdient habe! ihr dann vorgerechnet welcher betrag das dann wäre: also was am tag und dann für so und so viele tage = dann die summe die mir zusteht. habe sie dann gebeten mir das geld bis zum (frist von 2 wochen) zu überweisen oder sich schriftlich dazu zu äussern warum sie nicht zahlt! alles eben sehr formell formuliert. nicht mit vornamen oder so und mit freundlichen grüßen... habe auch noch eine kopie vom muschu gesetz $ 13 und 14 (?) mit rein gelegt! nein ich brauchte keine gerichtskosten bezahlen. gut kam ja auch nicht zur verhandlung aber wenn dir das recht zugesprochen wird trägt der gegner die kosten (war wohl auch der grund warum meine chefin dann doch lieber das muschu geld zahlte weil die gerichtskosten wären eindeutig höher gewesen)!